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Förderkatalog wird an das neue Energielabel angepasst

Förderkatalog wird an das neue Energielabel angepasst

Durch die Einführung des neuen EU-Energielabels ist es erforderlich den Förderkatalog der Gemeinde Schöneck für energiesparende Maßnahmen entsprechend anzupassen.

Es werden daher künftig nur noch Geräte bezuschusst, die die Energieeffizienzklasse B und C erfüllen.

Einzige Ausnahme bilden Wäschetrockner, für diese gilt unverändert die Energieeffizienzklasse A+++. Die neuen Regelungen gelten ab dem 01. Juli. 2021.

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