Viele Fragen kamen bei den Zuhörern auf, als das anstehende Flurbereinigungsverfahren im Bürgerhaus vorgestellt wurde. Eingangs der Veranstaltung erklärten der Bürgermeister der Gemeinde Sinntal, Carsten Ullrich und Barbara Bachner, Abteilungsleiterin beim zuständigen Amt für Bodenmanagement Büdingen (Flurbereinigungsbehörde), dass die Gemeinde Sinntal zur Realisierung der Nordumgehung Oberzell „Neubau der K939“ einen Antrag auf Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens gestellt hat. Ziel und Zweck des Flurbereinigungsverfahrens ist es zunächst, die für den Straßenbau sowie für die Ausgleichsmaßnahmen benötigten Flächen bereitzustellen. Der Flächenbedarf hierfür beträgt rund 14 Hektar. Was das für die rund 90 Eigentümer im ca. 170 Hektar großen Flurbereinigungsverfahren bedeutet, wurde in der ca. zweistündigen Informationsveranstaltung dargestellt.
So soll in dem geplanten Verfahren der entstehende Landverlust auf alle Eigentümer im Verfahren verteilt werden. Auf die Frage eines Zuhörers nach der Enteignung betonte Barbara Bachner, dass jedem Eigentümer am Ende wieder Land zustehe, Enteignungen gebe es in Flurbereinigungsverfahren nicht. Ein weiteres Ziel ist, die Zerschneidung des Wege- und Gewässernetzes zu beheben, welche durch den Straßenbau entstanden ist. Wer bei dieser Neugestaltung des Verfahrensgebietes mitwirken kann und wer generell am Verfahren beteiligt ist, erläuterte Claudia Kaiser als Verfahrensleiterin. Darunter sind verschiedene Behörden, natürlich die Gemeinde und auch ein Vorstand, welcher von den Eigentümern im Flurbereinigungsverfahren gewählt wird. Er wird in der gesamten Laufzeit des Verfahrens die Interessen der Eigentümer vertreten. Wer sich bei der Wahl aufstellen lassen oder wählen möchte, sollte die öffentlichen Bekanntmachungen Anfang nächstes Jahr aufmerksam verfolgen, denn dann soll die Wahl stattfinden.
Auf die Frage nach den Kosten wurde deutlich gemacht, dass auch in der Flurbereinigung der Grundsatz gilt: „Wer bestellt, bezahlt!“. Maßnahmen, welche also erforderlich sind, um die Nachteile des Straßenbaus zu beseitigen, werden vom Main-Kinzig-Kreis übernommen. Enrico Wolf als zuständiger Sachbearbeiter informierte die Anwesenden noch über die Möglichkeiten der Flächenbereitstellung für den Straßenbau. Schon jetzt besteht Interesse bei einigen Eigentümern, ihre Grundstücke im Flurbereinigungsverfahren zu veräußern. Wer Land im Verfahrensgebiet besitzt und dieses verkaufen möchte, kann sich bei den nachfolgend genannten Ansprechpartnern melden.
Am Ende der Informationsveranstaltung blieb keine Frage offen und Bürgermeister Carsten Ullrich bedankte sich bei den Vortragenden des Amtes für Bodenmanagement Büdingen und bei den interessierten Zuhörern für ihr Kommen. Offiziell soll das Verfahren dann im November beginnen. Weitere Informationen zum Flureinigungsverfahren und zu anstehenden Terminen werden auch im Internet unter www.hvbg.hessen.de → Bodenmanagement → angeordnete und geplante Flurbereinigungsverfahren → AfB Büdingen, Verfahren Sinntal-Oberzell K 939 zur Verfügung gestellt.
Im Amt für Bodenmanagement Büdingen stehen als Ansprechpartner Frau Claudia Kaiser (06042/9612312) und Herr Enrico Wolf (06042/9612322) zur Verfügung.



