Während das Ehepaar mit den gemeinsamen Kindern zunächst in Berlin lebte, soll es dort laut Anklage in der gemeinsamen Wohnung bereits zu zwei Vergewaltigungen durch den Angeklagten gekommen sein. Nach dem Umzug der Familie nach Sinntal soll der 42-Jährige seine Ehefrau ebenfalls bei zwei Gelegenheiten zum Sex gezwungen haben, in einem Fall in einer Situation, in der die Geschädigte aufgrund eines vorangegangenen Sturzes mit dem Fahrrad unter schmerzhaften Verletzungen gelitten haben soll.
Laut seinem Verteidiger könne sich der Angeklagte nicht an eine Zurückweisung seiner Frau erinnern. Die sexuellen Kontakte seien stets einvernehmlich gewesen. Die Vorsitzende hielt dem Beschuldigten ein Zitat vor, das der Beschuldigte kürzlich vor einem Familiengericht gemacht hat. Demnach erklärte er, bei Muslimen sei nach vollzogener Eheschließung „Vergewaltigung kein Thema mehr“. Diese Aussage schwächte er nun ab. Demnach müsse man als Mann versuchen, die Ehefrau durch ein Gespräch „zum Einverständnis zu bringen“. Seine Frau habe sich jedenfalls nicht gegen den Sex gewehrt.
Lediglich den fünften Anklagepunkt – gefährliche Körperverletzung und Bedrohung – räumte der Verteidiger teilweise ein. Demnach soll der Angeklagte am 26. Mai 2024 nach einem vorangegangenen verbalen Streit sein Mobiltelefon gegen den Kopf seiner Ehefrau geworfen haben, wodurch diese eine blutende Wunde im Bereich des Ohres erlitt. Des Weiteren soll der Angeklagte der Geschädigten mit der Faust mehrfach gegen den Kopf geschlagen haben, was zu einer weiteren schmerzhaften Wunde an der linken Kopfhälfte führte.
Der Angeklagte selbst milderte auch diese Vorwürfe ab. Der Wurf sei nicht so kraftvoll gewesen, als dass sie davon am Kopf verletzt werden konnte, beteuerte er. Außerdem habe sie ihn unmittelbar anschließend mit beiden Händen am Hals gepackt. Als er sich aus der Umklammerung lösen wollte, habe sie ihm zudem seinen Pullover zerrissen. Später sei sie schreiend auf den Balkon der Wohnung gerannt, auf dem sich zu dieser Zeit auch eines der gemeinsamen Kinder befand. Als er den Jungen zu seiner Sicherheit ins Haus gebracht hatte, überkam ihn nach seiner Aussage die Sorge, seine Frau könne herunterstürzen, weil das Geländer angeblich nicht so stabil war.
Deswegen zog er sie an den Haaren zurück in die Wohnung. Dafür hatte er eine eigenwillige Erklärung: Seiner Meinung nach hätte sich der Streit zwischen den Eheleuten noch verschärfen können, wenn er sie an den Händen gezogen hätte. Er habe es als wirkungsvoller angesehen, die Frau an den Haaren zu ziehen, um sie vor einem Sturz in die Tiefe zu bewahren.
Dabei soll der Angeklagte die 38-Jährige auch verbal angegangen haben, so jedenfalls die Darstellung des Anwalts. Allerdings soll er dabei kein Messer eingesetzt oder ihr mit dem Tod gedroht haben. Der Angeklagte hingegen bestritt jegliche Drohung. Allerdings bestätigte er auf Nachfrage, im Vorfeld des Streits einen neuen Messerblock gekauft zu haben. Er habe gehofft, mit diesen und anderen neuen Küchengeräten seiner Frau eine Freude zu machen.
Auf Vorhaltung bestätigte der 43-Jährige, der einräumte gelegentlich Drogen zu konsumieren, außerdem, nach dem Streit den Schmuck der Frau an sich genommen zu haben. Seine Begründung: Mit der Frau habe er vereinbart, dass er den Schmuck bekommt, um sich von dem Gegenwert seine Zähne neu machen zu lassen. Die 38-Jährige sollte dafür mit den Kindern ihre gemeinsame Wohnung im Iran bekommen. Die beiden Eheleute sind mittlerweile nach deutschem Recht geschieden, wobei der 43-Jährige betonte, dass sie „nach afghanischen Gesetzen nicht geschieden sind“.
Der Prozess wird mit der Vernehmung des Opfers sowie von Nachbarn fortgesetzt, die auf das Geschehen im Mai 2024 aufmerksam geworden waren und die Polizei verständigt hatten. / hd




Kommentare
Eines steht fest er ist bestimmt ein wertvoller Mitbürger der mit beiden Beinen im hier und jetzt verankert ist!
Mit seinen Ansichten wäre er in seinem Heimatland bestimmt besser aufgehoben!
Wahrscheinlich aber nur ein bedauerlicher Einzelfall! Auf ein fröhliches weiter so.