„Ich habe sie nie bedroht oder zu irgendetwas gezwungen“, habe sich die inzwischen 19-Jährige an ihn rangemacht und mit ihm geflirtet. „Für mich war das aber mehr Spaß, nix ernstes“, wurde es am 27. Oktober dennoch intimer. Irgendwann lagen beide auf seinem Bett, sie mit Plüschhandschelle ans Bett gefesselt. Zum Geschlechtsverkehr sei es zwar nicht gekommen, befriedigt habe sie ihn allerdings, so seine Darstellung. „Aber ich habe gemerkt, dass da keine besondere Liebe dabei ist“, habe er die junge Frau anschließend sogar noch nach Gelnhausen gefahren.
Beginn und Ende des Aufeinandertreffens stimmen mit den Angaben der 19-Jährigen überein, die Intimitäten in der Wohnung seien allerdings gegen ihren Willen geschehen, sagte sie vor dem Schöffengericht aus. Zunächst habe er sie an den Handgelenken gepackt und ihre Arme nach oben gegen eine Wand gedrückt, dann über die Schulter gelegt und auf sein Bett getragen. Dort habe er sie zum Teil ausgezogen, sei mit zwei Finger in sie eingedrungen und habe sie schließlich auch gezwungen, an ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen. „Ich war geschockt, weil ich mit so etwas nicht gerechnet habe“, habe sie weder schreien noch sich wehren können. Auch bei der Rückfahrt von der Wohnung in Wächtersbach nach Gelnhausen habe sie „tierische Angst“ gehabt.
Im Mittelpunkt der Verhandlung: Mehrere Chatverläufe zwischen der 19-Jährigen und den Angeklagten mit zumindest zweideutigem Inhalt. Dazu kommen die Schilderungen von einem ersten Treffen vier Wochen zuvor, bei dem laut Angaben des 23-Jährigen bereits gekuschelt worden sein soll, die Schülerin unterdessen nur im Rahmen eines freundschaftlichen Verhältnisses ihren Kopf auf seine Schulter gelegt haben will. Und dazu noch die Plüschhandschellen: Dass der linke Arm der jungen Frau damit ans Bett gefesselt war, ist unstreitig, allerdings lässt sich diese Sexspielzeug nach Auffassung des Wächtersbachers mit einem Ziehen oder Reißen öffnen. Beim nächsten Verhandlungstermin sollen die Plüschhandschellen im Gerichtssaal vorgeführt werden.

