Offenbach führt Astra-Zeneca-Impfbörse ein

Offenbach
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Die Stadt Offenbach startet eine Astra-Zeneca-Impfbörse für Offenbacherinnen und Offenbacher in den Priorisierungsgruppen 1 und 2 der Impfverordnung sowie über 60-Jährige.



Impfberechtigte dieser Gruppen können sich ab Samstag, 17. April, im Internet unter www.offenbach.de/impfspringer registrieren und so als Impfspringer bereitstehen. Sie erhalten einen Termin, wenn andere ihren Impftermin nicht wahrgenommen haben und dadurch eingeplante Impfdosen kurzfristig verfügbar werden. Eine solche kommunale Terminvergabe für Impfstoffreste wurde nun offiziell in einem Schreiben der Task Force Impfkoordination (TFI) des Hessischen Innenministeriums genehmigt. Bislang hatten die Impfzentren die Anweisung des Landes, als Ersatz für ausgefallene Termine kurzfristig neue Termine in das hessenweite Anmeldesystem einzuspielen. Dies führte dazu, dass Impfstoffe zum Teil länger als geplant für die neuen zusätzlichen Termine aufbewahrt werden mussten und die Impfungen nicht schnell genug voranschritten.

„Bisher war lediglich erlaubt, bereits mit Impfstoff aufgezogene Spritzen, die vor Ort verweigert wurden, spontan an andere Menschen zu verimpfen“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke. „Dabei handelte es sich nur um wenige Vorgänge, weil die Spritzen immer erst aufgezogen wurden, wenn die Personen das Impfzentrum betreten haben. Dadurch blieb nur eine offene Spitze übrig, wenn jemand noch vor Ort die Impfung verweigert hat. Dann hat die Stadt Offenbach damit die impfberechtigten Angehörigen der kritischen Infrastruktur nach einer internen Impfspringerliste geimpft“, so der OB. Und Schwenke weiter: „Nun darf das Impfzentrum zusätzlich auch kurzfristige Termine für Impfdosen vergeben, die zwar noch geschlossen sind, aber bei denen der Termin nicht wahrgenommen wurde. Hierfür haben wir jetzt eine AstraZeneca-Impfbörse für Offenbacherinnen und Offenbacher in den Priorisierungsgruppen 1 und 2 eingerichtet, worüber ich sehr erleichtert bin.“ Da insbesondere geplante Impfungen mit AstraZeneca immer mal wieder ausfallen, weil Berechtigte nicht zu ihrem Termin erscheinen oder sogar noch vor Ort ihre Impfung verweigern, müssen Impfspringer, die über 60 Jahre alt sind, bei der Registrierung verbindlich festlegen, dass sie sich auch mit diesem Serum impfen lassen wollen. Derzeit darf das Serum von AstraZeneca nur an über 60-Jährige verimpft werden.

Auch Gesundheitsdezernentin Sabine Groß zeigte sich erfreut, dass die geplante Impfbörse nun starten kann: „Auf diese Weise können wir den Berechtigten unerwartet übrig gebliebene Impfdosen zur Verfügung stellen und so das Tempo bei den Impfungen erhöhen. Auf diese flexible Lösung haben wir uns bereits seit einiger Zeit intern vorbereitet. Oberbürgermeister Felix Schwenke und ich hatten uns Mitte März gemeinsam an Staatsminister Beuth gewandt und gebeten, uns die Möglichkeit zu geben über eine Impfbörse kurzfristig selbst Termine an Impfberechtigte vergeben zu können. Mit der nun erteilten Genehmigung können wir umgehend starten. Unser Ziel war es von Anfang an, den Impfstoff so schnell wie möglich zum Einsatz zu bringen. Denn die Verfügbarkeit der Impfstoffe ist immer noch zu gering. Gerade für die Menschen in der Priorisierungsgruppe 1 und 2 können wenige Tage Unterschied beim Zeitpunkt der Impfung entscheidend sein.“

Anmeldung für die städtische Impfbörse

Eine Anmeldung auf der städtischen Registrierungsplattform (www.offenbach.de/impfspringer) ist neben der Registrierung auf der Landesplattform (www.impfterminservice.hessen.de) möglich. Sie ist allerdings keine Garantie für eine schnellere Impfung. Termine über das städtische System können nur vergeben werden, wenn zuvor andere ausgefallen sind. Angemeldete Personen sollten deshalb geduldig bleiben und von Nachfragen an die Stadt oder das Impfzentrum absehen.

Vor der Anmeldung bei der Impfbörse gilt es, die eigene Impfberechtigung zu prüfen und gegebenenfalls notwendige Nachweise zu besorgen. Wer aktuell impfberechtigt ist, kann unter https://corona-impfung.hessen.de/ im Internet nachgelesen werden. Zurzeit können Menschen nach den Kategorien in den §2 (Schutzimpfungen mit höchster Priorität – Priorität 1) und in §3 (Schutzimpfungen mit hoher Priorität – Priorität 2) der Corona-Impfverordnung des Landes sowie seit Freitag, 16. April, auch Menschen über 60 Jahre (nur AstraZeneca) geimpft werden.

Als Nachweis für die Impfberechtigung bei den Berechtigungen nach dem Alter ist eine Kopie des Personalausweises erforderlich. Bei Impfberechtigung aufgrund medizinischer Befunde muss ein Attest vom Arzt oder Arztbrief mit Bestätigung einer der Erkrankung nach §3 sowie Datum, Unterschrift und Stempel vorgelegt werden. Impfberechtigungen durch die Arbeit in bestimmten Einrichtungen können mit Arbeitgeber- oder Einrichtungsbescheinigungen belegt werden. Auf der Seite des Anmeldeformulars für die Impfbörse sind Verweise zu den Mustervorlagen für Nachweise des Landes und Bundes hinterlegt. Dort können die Dokumente heruntergeladen werden. Alle Nachweise sind beim Ausfüllen des Formulars mit hochzuladen. Nach Prüfung der Impfberechtigung werden die Impfwilligen dann in der Reihenfolge des Eingangs auf der Impfliste ausgenommen und vom Impfzentrum kontaktiert, wenn Impfstoff verfügbar ist.

Absage und Umbuchung von Terminen

Über den Impfterminservice (www.impfterminservice.hessen.de) oder die Hotline des Landes gebuchte Termine, die nicht wahrgenommen werden, müssen dort auch unbedingt wieder abgesagt werden, damit die Termine von anderen Menschen genutzt werden können. Diese Möglichkeit besteht problemlos. Wer über die Offenbacher Impfbörse einen Termin erhält, aber auf impfterminservice.hessen.de bereits registriert ist, muss dort die Registrierung stornieren (oder unter 0611 505 92 888).

Wechsel des Impfstoffes

Bei der Terminvergabe wird den Impfwilligen ein bestimmter Impfstoff zugewiesen. Für die Impfung angemeldete Menschen sind für einen bestimmten Impfstoff vorgesehen. Wer diesen nicht bekommen möchte oder aus medizinischen Gründen einen anderen Impfstoff benötigt, den bittet das Impfzentrum vorab um eine Information an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. „Wer erst in der Impfstraße sagt, er möchte einen anderen Impfstoff, den können wir nicht mehr am selben Tag bedienen“, bittet Niko Kern, der zuständige Projektbeauftragte der Unteren Katastrophenschutzbehörde für das Impfzentrum, um Verständnis. „In diesem Fall müssen wir den Impfberechtigten nach Hause schicken und einen neuen Termin mit ihm vereinbaren, da die vorrätigen Impfdosen bereits für die jeweiligen Folgetermine reserviert sind und wir aufgrund des derzeit noch bestehenden Impfstoffmangels keine Reserven vor Ort haben.“ Über die Mail-Adresse können auch allgemeine Anfragen zur Impfung gestellt werden – viele Informationen sind auch unter www.offenbach.de/impfzentrum hinterlegt. Das Bürgertelefon kann bei Fragen zur Impfung nur eingeschränkt weiterhelfen.


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