Anlass waren Beschwerden über lärmende Jugendliche auf mutmaßlich zu schnell fahrenden E-Scootern. Bei der Kontrolle wurde eine männliche Person vor dem Schulgelände festgestellt, die bereits am Vormittag auf einem E-Scooter mit offenbar überhöhter Geschwindigkeit wahrgenommen worden war. Beim Ansprechen versuchte der 51-Jährige, sich der Kontrolle zu entziehen, was jedoch misslang.
Die Höchstgeschwindigkeit seines E-Scooters konnte vor Ort nicht überprüft werden, da das Zusammenspiel von starkem Antrieb und schwacher Bremsleistung eine Messung auf dem Rollenprüfstand verhinderte. Ein Verfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Verbindung mit dem Verdacht des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet.
Ein weiterer kontrollierter E-Scooter wies keine Beanstandungen auf. Die Polizei weist erneut darauf hin, dass Verstöße gegen die Versicherungspflicht strafbar sind und konsequent verfolgt werden.



