Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen die aus dem Landkreis Offenbach stammenden Angeschuldigten in der Zeit von August 2020 bis Januar 2022 den sogenannten Islamischen Staat („IS“) durch Geldzahlungen unterstützt haben. Sie sollen teilweise alleine, teilweise gemeinsam, gestückelt in mehrere Überweisungen insgesamt 2.350 Euro transferiert haben, die über ein Spendennetzwerk der Vereinigung nach Syrien weitergeleitet worden sein sollen. Dort soll das Geld von Mitgliedern der Vereinigung u.a. zum Freikauf der Witwen getöteter IS-Kämpfer aus Gefangenlagern und für deren finanzielle Unterstützung verwendet worden sein, um dadurch die Strukturen der Vereinigung zu stärken und deren Fortbestand zu sichern.
Durch die Überweisungen sollen die Angeschuldigten zugleich einem Bereitstellungsverbot der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zuwidergehandelt haben, weshalb ihnen neben der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland auch Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu Last gelegt werden.
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.


