Auch im Umfeld von Kinderbetreuungseinrichtungen werden immer wieder positive Testergebnisse auf das SarsCoV-2-Virus registriert. Der Main-Kinzig-Kreis hat deshalb zum besseren Schutz dieser Einrichtungen ab sofort für die Dauer von zunächst vier Wochen das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Erzieherinnen und Erzieher sowie von dort tätigen Personen verpflichtend gemacht, sofern sie in mehr als einer Gruppe zur Betreuung eingesetzt sind und zwischen diesen Gruppen hin und her wechseln. Ausnahmen gelten lediglich für Personen, die wegen einer Beeinträchtigung oder aus medizinischen Gründen nicht dazu in der Lage sind, eine textile Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. So genannte Gesichtsvisiere oder Kinnvisiere sind als Mund-Nasen-Bedeckung nicht geeignet. Für Kinder unter sechs Jahren wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht empfohlen.
Solange sich die Fallzahlen bei den Neuinfektionen im Main-Kinzig-Kreis auf einem so hohen Niveau wie in den vergangenen Tagen und Wochen bewegen, gilt außerdem die dringende Empfehlung, die Kindergruppen nur im festen Gruppenverband zu betreuen.



