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AfD: Hofmann (SPD) beantwortet die entscheidende Frage nicht

AfD: Hofmann (SPD) beantwortet die entscheidende Frage nicht

Die AfD-Kreistagsfraktion sieht sich durch die öffentliche Stellungnahme des Ersten Kreisbeigeordneten Andreas Hofmann (SPD) zu seinem Rückzug in wesentlichen Punkten bestätigt.

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Gleichzeitig bleibe die entscheidende Frage weiterhin offen.

Die AfD-Kreistagsfraktion erklärt dazu: „Als Herr Hofmann seinen Rückzug aus der Politik bekanntgab, entstand bei vielen Bürgern zunächst der Eindruck, hierfür müssten schwerwiegende persönliche Gründe ausschlaggebend sein. Seine nun veröffentlichte Erklärung zeichnet jedoch ein anderes Bild. Herr Hofmann begründet seinen Rückzug ausschließlich mit der zusätzlichen Versorgung beim ursprünglich geplanten Ämtertausch. Nach den einschlägigen beamten- und versorgungsrechtlichen Vorschriften genießen kommunale Wahlbeamte eine Sonderstellung. Unter bestimmten Voraussetzungen sieht das Gesetz nach einer Abwahl zunächst Übergangsbezüge und anschließend Versorgungsbezüge vor. Je nach Anwendung der gesetzlichen Vorschriften kann es dabei um Versorgungsbezüge von mehr als 8.000 Euro monatlich gehen – bis zum Ende der regulären Amtszeit über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren. Genau diese Frage bleibt unbeantwortet. Mit keinem Wort erklärt Herr Hofmann, auf die gesetzlichen Versorgungsansprüche verzichten zu wollen, die ihm aufgrund seiner Abwahl als hauptamtlicher Wahlbeamter zustehen könnten. Fest steht lediglich: Herr Hofmann erklärt an keiner Stelle, dass er auf genau diese besonderen Ansprüche verzichten wird. Herr Hofmann bekleidet seit vielen Jahren kommunale Spitzenämter und verfügt über eine langjährige Erfahrung als hauptamtlicher Wahlbeamter. Er erklärt zwar, die konkreten Rechtsfolgen seiner Abwahl erst nach seiner persönlichen Entscheidung erkannt zu haben. Ob dies überzeugt, muss jeder Bürger für sich selbst beurteilen. Gerade deshalb bleibt unsere Forderung bestehen: Herr Hofmann sollte gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unmissverständlich erklären, ob er die besonderen Versorgungsansprüche aus seiner Abwahl in Anspruch nehmen wird oder nicht. Wer seine politische Entscheidung mit Glaubwürdigkeit begründet, sollte gerade in dieser zentralen Frage vollständige Transparenz schaffen. Wenn Herrn Hofmann seine persönliche Glaubwürdigkeit tatsächlich so wichtig ist, wie er selbst erklärt, könnte er dies dadurch dokumentieren, dass er seiner Abwahl zuvorkommt und sein Amt vorzeitig niederlegt. Dadurch ließen sich die besonderen beamtenrechtlichen Versorgungsfolgen einer Abwahl nach unserer Auffassung vermeiden. Solange diese Frage nicht eindeutig beantwortet ist, fordern wir die Koalition aus SPD und CDU auf, die frei werdende Stelle des weiteren hauptamtlichen Kreisbeigeordneten nicht neu zu besetzen. Zusätzliche Personalkosten wären den Bürgerinnen und Bürgern angesichts der schwierigen Haushaltslage des Main-Kinzig-Kreises nicht zu vermitteln. Für uns gilt deshalb weiterhin: Das Landratsamt darf nicht zum Versorgungsamt werden.“

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