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Gericht stellt sich erneut hinter gehörloses Kind

Gericht stellt sich erneut hinter gehörloses Kind

Im Rechtsstreit mit den Eltern eines gehörlosen Mädchens hat der Main-Kinzig-Kreis vor Gericht erneut eine Niederlage kassiert. Das Bundesozialgericht in Kassel erklärte eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde des Main-Kinzig-Kreises für nicht zulässig. Wie bereits im Mai dieses Jahres vom Hessischen Landessozialgericht per Urteil verkündet, muss der Kreis damit die Kosten für die Dolmetscher in der Grundschulzeit des Kindes übernehmen.

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landgerichtBeendet ist die juristische Auseinandersetzung damit allerdings noch nicht, denn inzwischen besucht die Elfjährige ein Gymnasium und auch hier weigerte sich die Kreisverwaltung, für die Kosten aufzukommen.

Der Fall von Klara (Name geändert) hatte kreisweit für viel Betroffenheit gesorgt. Erst als sie schon drei Jahre alt war, wurde von einem Kinderarzt festgestellt, dass sie taub ist, die Eltern entschieden sich anschließend gegen ein Hörimplantat und lernten stattdessen gemeinsam mit ihr die Gebärdensprache. Bis zur Einschulung in der Grundschule übernahm der Main-Kinzig-Kreis die Kosten für einen Hausgebärdensprachkurs, verlangte dann allerdings, dass das Kind auf eine Förderschule in Friedberg geht. Dort hätte die gute Schülerin mit einem Notendurchschnitt von 1,3 im Anschluss allerdings kein Gymnasium besuchen können. Daher lehnten die Eltern dies ab und meldeten das Kind an einer „normalen“ Grundschule an. Die Kosten für die Gebärdendolmetscher, die Klara während ihrer Schulzeit täglich begleiteten und im Unterricht unterstützten, sollte der Main-Kinzig-Kreis übernehmen. Da die Kreisverwaltung sich weigerte, unter anderem mit der Begründung, bis zum Abitur würden so Kosten von bis zu einer Million Euro anfallen, begann ein jahrelanger Prozessmarathon, der jetzt mit der jüngsten Entscheidung des Bundessozialgerichtes zunächst beendet ist.

„Es ist eben nicht einfach, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht durchzubekommen“, möchte Karin Kestner ihre Schadenfreunde diesmal nicht verheimlichen. Sie ist Gebärdensprachdolmetscherin, veröffentlicht Software und Bücher zum Thema Gehörlosigkeit und hilft betroffenen Eltern bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Dass die Rechtslage eindeutig ist, haben inzwischen gleich mehrere Gerichte festgestellt: Klara hat Anspruch auf Kostenübernahme im Rahmen der so genannten Eingliederungshilfe. Das hatte zuletzt das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt im Mai dieses Jahres so entschieden und eine Revision vor dem Bundessozialgericht nicht zugelassen. Dagegen ging der Main-Kinzig-Kreis jetzt mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor und scheiterte erneut. Damit ist klar: Die Kosten für die Dolmetscher in der Grundschulzeit müssen übernommen werden.

„Sechs Jahre hat die Rechtsassessorin des Main-Kinzig-Kreises mit allen Mitteln versucht, die Rechte des Kindes zu beschneiden“, berichtet Kestner von erleichterten Eltern, die in dieser Zeit immer dem Risiko ausgesetzt waren, die Dolmetscher aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Über die Höhe ihrer Vergütung wird auch weiterhin gestritten, ein weiteres Verfahren ist anhängig. Und es droht ein erneuter Prozessmarathon: Die Kosten für die Gebärden-Dolmetscher im Gymnasium, auf das Klara seit diesem Sommer geht, will der Kreis ebenfalls nicht übernehmen. Per einstweiliger Anordnung hat das Sozialgericht Frankfurt vor drei Monaten zwar schon entschieden, dass eine Kostenübernahme erfolgen muss, das Hauptverfahren in dieser Sache steht allerdings ebenfalls noch aus.

„Ehrlich gesagt würde ich gerne wissen, was diese Angestellte des Main-Kinzig-Kreises an Zeit und Geld gekostet hat“, bildet laut Kestner die Kreisverwaltung bundesweit eine unrühmliche Ausnahme. Warum der Kreis trotz der Niederlagen vor Gericht und einer anscheinend klaren Rechtslage weiterhin den juristischen Weg bestreitet, ist unterdessen nicht zu erfahren. Kreispressesprecher Frank Walzer: „Wir würden zu diesem Fall gerne Stellung nehmen, um auch die Sichtweise und Argumente des Kreises an der Stelle einmal klarzumachen. Aber wir können und dürfen uns aus Gründen des Datenschutzes nicht dazu äußern.“

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