„Wer Gesetzentwürfe anderer Bundesländer mit ‚copy and paste‘ auf Hessen übertragen will, beweise seine Ahnungslosigkeit bezüglich des Strafvollzugs in Hessen", erklärte der Sprecher für Justizvollzug der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Hugo Klein (Freigericht), anlässlich der aktuellen Vorstellung eines Gesetzentwurfes zum Jugendarrest der SPD-Fraktion.
Obwohl die Landesregierung bereits zu einem Experten-Symposium zum Thema Jugendarrest eingeladen habe, stelle die SPD-Fraktion ihren unzulänglichen Gesetzentwurf jetzt vor, um wenigstens noch eine schnelle Schlagzeile zu erhaschen. Selbst bei oberflächlicher Betrachtung falle auf, so Klein, dass es sich, bis auf minimalste Änderungen, um den Entwurf aus der letzten Wahlperiode handelt. Auch bei diesem fehlte schon jegliche Aussage zum Bereich des Warnschussarrests. Ein wirklicher Sachbeitrag hätte anders aussehen müssen.
Die CDU-Fraktion werde mit großem Interesse das Experten-Symposium der Landesregierung zum Jugendarrest in der nächsten Woche verfolgen, dem dann ein guter und passgenauer Entwurf für ein hessisches Jugendarrestvollzugsgesetz folgen wird. Denn gerade beim Thema Vollzug sei die Effekthascherei der SPD vollkommen unangebracht. Bei diesem wichtigen Sachthema komme es besonders darauf an, den Unterschied zum Jugendstrafvollzug herauszuarbeiten. Der Erziehungsgedanke und auch die Abschreckung von Jugendlichen sollen kriminellen Karrieren effizient vorbeugen, erklärte Hugo Klein abschließend.



