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"Landratsamt darf nicht zum Versorgungsamt werden"

"Landratsamt darf nicht zum Versorgungsamt werden"

"Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl sollte die Kreisspitze neu geordnet werden. Doch Andreas Hofmanns Sinneswandel stellt die Vereinbarung von CDU und SPD auf den Kopf", so die AfD-Kreistagsfraktion in einer Pressemitteilung.

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Und weiter: „Nach dem historischen Wahldebakel der SPD bei der Kommunalwahl am 15. März mussten politische Konsequenzen folgen. Der Erste Kreisbeigeordnete und der weitere hauptamtliche Kreisbeigeordnete sollten ihre Ämter und Zuständigkeiten tauschen. Führende SPD-Politiker versuchen nun aber, den Rückzug von Andreas Hofmann als Akt persönlicher Größe zu verkaufen. Das überzeugt allenfalls noch die letzten treuen SPD-Anhänger. Dabei verschweigt die SPD den entscheidenden Punkt. Das hessische Besoldungs- und Versorgungsrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass ein abgewählter Wahlbeamter zunächst weiter seine Dienstbezüge und anschließend bis zum Ende seiner regulären Amtszeit Versorgungsbezüge erhalten kann. Das können bis zu 9.000 Euro im Monat sein – und das für weitere vier Jahre. Verletzte Eitelkeit oder persönliche Enttäuschung sind jedoch keine akzeptablen Gründe, den Steuerzahlern möglicherweise eine solche Belastung aufzubürden. Wer politische Verantwortung übernimmt, muss persönliche Befindlichkeiten hinter die Interessen der Bürger stellen – gerade vor dem Hintergrund, dass viele Menschen jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Ein Landkreis, der finanziell mit dem Rücken zur Wand steht, kann es sich nicht leisten, die finanziellen Folgen einer selbst herbeigeführten Amtsaufgabe zu tragen. Das wäre ein fatales Signal. Die AfD hatte beantragt, die Zahl der hauptamtlichen Kreisbeigeordneten von zwei auf einen zu reduzieren. CDU und SPD lehnten diesen vernünftigen Vorschlag jedoch ab. Nun droht im schlimmsten Fall die absurde Situation, dass die Bürger drei Personen finanzieren: zwei aktive Kreisbeigeordnete und zusätzlich einen ehemaligen Wahlbeamten mit Versorgungsansprüchen. Wenn Hofmann  also offenbar nicht mehr bereit ist, sein Amt weiter auszuüben, sollten CDU und SPD wenigstens auf eine Neubesetzung verzichten. Thorsten Stolz und Jannik Marquardt könnten die zusätzlichen Aufgaben bis zum Ende der Amtszeit kommissarisch übernehmen. So ließe sich eine weitere Belastung des Kreishaushalts vermeiden. Das Landratsamt darf nicht zum Versorgungsamt werden. Die AfD hofft, dass Herr Hofmann zeitnah eine neue berufliche Aufgabe findet und seinen Lebensunterhalt weiterhin selbst erwirtschaftet. Dafür wünschen wir ihm persönlich alles Gute. Vor allem aber hoffen wir, dass die Steuerzahler von vermeidbaren Versorgungslasten verschont bleiben.“

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