Es besteht der dringende Verdacht des Völkermordes und des Mordes in 25 Fällen. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich während des Völkermordes in Ruanda im Jahr 1994 als Mittäter an schwersten Menschheitsverbrechen beteiligt zu haben.
Die AfD fordert, dass der Landkreis jetzt handelt: „Sollte sich bestätigen, dass der Beschuldigte seinen Wohnsitz im Main-Kinzig-Kreis hatte, erwarten wir eine unverzügliche Reaktion des Landkreises als zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde. Wir erwarten vom Main-Kinzig-Kreis eine unverzügliche Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Rücknahme der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz vorliegen. Dabei ist zu klären, ob die deutsche Staatsangehörigkeit seinerzeit durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder durch das Verschweigen entscheidungserheblicher Tatsachen erlangt wurde. Sollten sich die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft erhärten, spricht vieles dafür, dass auch die Voraussetzungen für eine Prüfung einer erschlichenen Einbürgerung vorliegen könnten. Für diesen Fall erlaubt das Staatsangehörigkeitsgesetz die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung. Wir erwarten von den Verantwortlichen des Main-Kinzig-Kreises, dass neben der strafrechtlichen Aufarbeitung durch die Bundesanwaltschaft auch die staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen sorgfältig und zügig geprüft werden. Für die Bürger ist der Gedanke kaum erträglich, dass eine Person, der eine Beteiligung an einem der schwersten Menschheitsverbrechen – dem Völkermord in Ruanda – vorgeworfen wird, in unserer Nachbarschaft gelebt hat. Deshalb darf es keine Zurückhaltung geben, neben der strafrechtlichen Aufarbeitung auch sämtliche verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten konsequent zu prüfen.“



