Neben dem amtierenden Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Tauber und dem Landtagsabgeordneten Hugo Klein standen auch die Bundestagskandidatin Dr. Katja Leikert und der Landtagskandidat Michael Reul Rede und Antwort. Unterstützt wurden die Christdemokraten dabei von der familienpolitischen Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Bettina M. Wiesmann, die die geplanten Regelungen ausführlich darstellte und erläuterte. Geleitet wurde die Diskussionsrunde, an der einige Vertreter aus den örtlichen Kindertagesstätten teilgenommen hatten, durch den sozialpolitischen Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion Uwe Häuser.
„Mit dem Hessischen Kinderförderungsgesetz wird eine langjährige Forderung der Fachpraxis aufgegriffen. Die Hessische Landesregierung hat das Ziel, die bisher in unterschiedlichen Gesetzen mit verschiedenen Fördersystematiken ausgestalteten Vorschriften in einem Gesetz zu bündeln und zu vereinheitlichen“, erläuterte Wiesmann. Von zentraler Bedeutung des Gesetzesvorhabens sei dabei die nachhaltige Sicherung und Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung. „Mit dem KiföG haben wir kein Spargesetz vorgelegt, sondern ein Gesetz, das in den Jahren 2014 bis 2018 jährlich durchschnittlich 424,5 Mio. Euro garantiert zur Verfügung stellt – so viel wie nie zuvor“, stellte Wiesmann klar.
Eine Umstellung erfolge lediglich bei der Art der finanziellen Förderung durch das Land. Während früher die Förderung teilweise gruppenbezogen vorgenommen wurde, solle sie sich in Zukunft nach der Anzahl der in den Einrichtungen betreuten Kinder richten. Es gebe dann eine Grundpauschale (in Abhängigkeit vom Alter und Betreuungsumfang), eine Qualitätspauschale (für jedes betreute Kind in Einrichtungen, die nach dem Bildungs- und Erziehungsplan arbeiten), Pauschalen für Schwerpunkt-Kitas, Pauschale zur Förderung von Kindern mit Behinderung und eine Kleinkita-Pauschale, mit der insbesondere Einrichtungen in ländlichen Gebieten unterstützt und so den Folgen des demografischen Wandels vorgebeugt werden solle.
Ausführlich erläuterte Wiesmann auch die geplante Zulassung von fachfremden Personen in den Kindertagesstätten. „Dieser Einsatz war ein Wunsch der Praxis. Schon in der Vergangenheit gab es eine Positivliste von Personen, die in den Kitas eingesetzt werden durften. Diese Positivliste soll nun durch eine allgemeine Formulierung ersetzt werden“, verdeutlichte Wiesmann. Bis zu 20% dieser fachfremden Personen dürften dann in Gruppen mitarbeiten, sie aber nicht leiten. Sie müssten eng definierte Anforderungen erfüllen, z.B. einen mittleren Schulabschluss und eine abgeschlossene Fachschulausbildung haben, sich für die Arbeit mit Kindern eignen und zeitnah eine Fortbildung beginnen. Jeder Einsatz müsse im Einzelfall vom örtlichen Jugendamt geprüft und genehmigt werden. Möglich sei dann beispielsweise ein Einsatz von Logopäden, Kinderkrankenschwestern, Ergotherapeuten, sowie Sport-, Musik- oder Kunstpädagogen.
Überzeugt von den Ausführungen Wiesmann zeigte sich Winfried Ottmann, Trägervertreter des Sportkindergartens des TV Salmünster. „Das Land Hessen stellt mit dem Kinderförderungsgesetz mehr Geld für die Kinderbetreuung bereit. Wichtig ist, dass der Einsatz von fachfremden Personen zulässig, aber nicht verpflichtend ist. Außerdem bleibt es, wie bisher auch, unverändert bei derselben Gruppengröße von maximal 25 Kindern in einer Kindergartengruppe“, so Ottmann, der aber auch einen Wunsch in Richtung Wiesbaden formulierte. „Zusätzlich zu dem kindbezogen berechneten Bedarf soll den Kitas nach dem bisherigen Gesetzesentwurf ein Aufschlag in Höhe von 15% für sog. Ausfallzeiten wegen Urlaub, Fortbildung und Krankheit gewährt werden. Hier ist es der Wunsch vieler Träger, diesen Ansatz auf 20 Prozent auszuweiten“, meint Ottmann, dessen Forderung sogleich durch den sozialpolitischen Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion positiv aufgenommen und unterstützt wurde.



