TPL_VORSPRUNG_SKIP_NAV
Keiler Bier

„Mindestlohngesetz bedroht Arbeit der Sportvereine“

„Mindestlohngesetz bedroht Arbeit der Sportvereine“

Das vor einem halben Jahr verabschiedete Mindestlohngesetz stellt Hessens Sportvereine vor große Herausforderungen.

Evonik

„Der Sport lebt von ehrenamtlichem Engagement, das manchmal auch mit einer geringen Bezahlung anerkannt wird. Und genau hier braucht es nachvollziehbare Richtlinien, wann die Mindestlohnregelung anzuwenden ist.“ Mit dieser deutlichen Forderung wendet sich Dr. Rolf Müller, Präsident  des Landessportbundes Hessen (lsb h), an die Bundesregierung. Im Zweifel müsse es für den organisierten Sport eine eigene Regelung geben, findet Müller. Nur so lasse sich der Vereinsbetrieb auf Dauer rechtsverbindlich aufrechterhalten.

Hauptproblem, so Müller, ist die Unklarheit, inwieweit Vereine  von der gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde betroffen sind. Das Gesetz mache hier unzureichende Vorgaben. „Bei uns gehen wöchentlich Anfragen von Vereinen ein, die wir nicht befriedigend beantworten können“, berichtet der Präsident. Zwar ist im § 22 des Mindestlohngesetzes geregelt, dass ehrenamtliche Tätigkeiten vom Mindestlohn ausgenommen sind. „Unklar bleibt jedoch, wer genau unter diese Regelung fällt“, sagt Müller. Da für ehrenamtlich Tätige im Einkommensteuergesetz eine Freibetragsgrenze von 2.400 Euro (Übungsleiter) bzw. 720 Euro (Vorstandsmitglieder) festgelegt wurde, ist klar, dass auch Ehrenamtliche Zahlungen für ihre Tätigkeit erhalten können.

„Genau da beginnt aber das Problem“, sagt die Vorsitzende des VfL 1860 Marburg und Rechtsanwältin Ulrike Ristau. „Was ist, wenn jemand am Ende des Jahres knapp über diesem Freibetrag liegt? Muss ich ihm dann für alle Stunden Mindestlohn zahlen?“, fragt sie. Konkrete Antworten darauf kann sie im Mindestlohngesetz nicht finden. Deshalb hat Ristau die Kassiererin ihres Vereins nun gebeten, für alle Übungsleiter eine Personalakte anzulegen, in der die Einsatzzeiten dokumentiert werden. „Das stellt einen enormen Bürokratieaufwand dar, der von gemeinnützig agierenden und häufig ehrenamtlich geführten Vereinen nicht geleistet werden kann“, sind sich Ristau und Rolf Müller einig.

Auch die Aussagen der zuständigen Bundesarbeitsministerin Andreas Nahles versprechen nur bedingt Klarheit. Im Februar hatte sie erklärt, es müsse kein Mindestlohn gezahlt werden, wenn „nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern die Förderung des Vereinszwecks“ im Vordergrund steht. „Diese Aussage ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung – Rechtssicherheit wurde damit aber nicht geschaffen“, sagt Müller. „Denn wer kann überprüfen, aus welchen Gründen sich jemand im Verein engagiert?“, fragt er. Es müsse sich erst noch zeigen, ob die von der Arbeitsministerin zugesicherte Ausnahme auch vor Gericht Bestand habe.

Bis Klarheit geschaffen wurde, stehen die Vereine vor großen Problemen. Denn Fälle von bezahlter, ehrenamtlicher Tätigkeit gibt es genug: „Denken Sie an die Bewirtung von Schützenhäusern durch die Mitglieder. Oder an mehrtägige Stadtfeste, bei denen Vereinsmitglieder gegen kleines Geld beim Kuchenverkauf und an der Theke helfen“, zählt der Präsident auf. „Und was ist mit der Frau des Vereinsvorsitzenden, die alle zwei Wochen das Vereinszimmer putzt?“ In den meisten Fällen, sagt Müller, stehe hier die Förderung des Vereins im Vordergrund. Die geringe Bezahlung sei mehr Anerkennung denn Lohn. „Das leuchtet wohl jedem ein, der schon einmal im Verein mitgearbeitet hat“, findet die Vorsitzende des VfL Marburg, Ulrike Ristau. Als Anwältin sehe sie aber rechtliche Probleme auf die Vereine zukommen: „Ob das allen Vorsitzenden bewusst ist – da bin ich mir nicht sicher.“

Dr. Rolf Müller warnt in diesem Zusammenhang: „Der bürokratische Aufwand für unsere Vereine wird so oder so immer höher. Wenn in Folge des Mindestlohngesetzes auch noch eine Angst vor Haftung hinzukommt, wird die Bereitschaft, ein Vorstandsamt zu übernehmen, weiter sinken.“  Nicht zuletzt deshalb fordert er Ministerin Nahles auf, das Mindestlohngesetz zu überarbeiten.

Artikel teilen: Teilen Tweeten Teilen
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de
Zeig dein Herz und spendiere der Redaktion einen Kaffee! Jede Unterstützung hilft uns, weiterhin unabhängig aus der Region zu berichten.
☕ Kaffee spendieren
Interkulturelle Wochen im Main-Kinzig-Kreis