"So sind gerade die Ausbildungsvergütungen in 15 der meisten unbesetzten Ausbildungsberufen, deutlich über dem Satz, der von Bundesministerin Karliczek vorgeschlagenen Ausbildungsmindestvergütung. Eine Studie des Berufsbildungsinstitutes (BIBB) ergibt, dass bei der geplanten Mindestausbildungsvergütung ca. 32% der Handwerksbetriebe im Osten und deutschlandweit ca. 19% aller Betriebe betroffen sind. Viele Handwerksbetriebe unterliegen deutlichen regionalen Schwankungen, wie zum Beispiel das Friseurhandwerk. So kostet ein Männerhaarschnitt im Osten von Deutschland ca. 9,00 € und im Rhein-Main Gebiet dieselbe Leistung über ca.30 €, so der Kreisvorsitzende der MIT Volker Rode. Wer diese regionalen Unterschiede nicht berücksichtigt und eine bundeseinheitliche Ausbildungsvergütung einführt, nimmt in Kauf, dass nicht mehr, sondern zukünftig weniger ausgebildet wird. Nicht etwa, weil diese Betriebe nicht ausbilden wollen, sondern sie es sich finanziell nicht mehr leisten können", so Volker Rode, der auch Mitglied in der Bundeskommission Wirtschaft, Handel, Gastgewerbe, Handwerk ist.
Die Aussage der Ministerin Karliczek, sich mit der Höhe der Mindestausbildungsvergütung von 505 € im ersten Lehrjahr am BAföG Satz zu orientieren, sei überzogen, da bei ihren Eltern lebende Fachschüler lediglich einen Satz von 248,00 € beantragen könnten. Andererseits fehle es vielen Bewerbern, gerade für das Handwerk, an der nötigen Ausbildungsfähigkeit. Hier seien gerade in der Vergangenheit seitens der ausbildenden Betriebe mit viel Aufwand Defizite und mangelnde Bildung aufgearbeitet worden. Aus Sicht vieler Ausbildungsbetriebe sei es Aufgabe der Bundesbildungsministerin, dafür Sorge zu tragen, die Ausbildungsfähigkeit zu verstärken.
"Der Eingriff in die Tarifautonomie wird zur Folge haben, dass zukünftig finanzielle Anreize und Förderprogramme benötigt werden, um gerade ausbildungsschwache und betreuungsintensive junge Menschen wieder in Ausbildungsverhältnissen unterbringen zu können. Das mangelnde Interesse an der dualen Ausbildung ist der zögerlichen politischen Umsetzung der Durchlässigkeit des Bildungssystems geschuldet. So kann in Hessen im Zuge eines Pilotprojektes bereits mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung fachbezogen studiert werden, seit Oktober 2013 ist der Meisterbrief gemäß dem Deutschen Qualitätsrahmen mit dem Bachelor gleichgesetzt. Die Möglichkeit eines anschließenden Masterstudiums ist nur in den wenigsten Fällen möglich. Viele Eltern sehen bei der Entscheidung der Berufswahl ihrer Kinder in vielen Berufen und gerade im Handwerk eine Sackgasse. Die Politik ist gefordert verstärkt Möglichkeiten zu schaffen, dass nicht nur der rein akademische Weg, sondern auch über die Duale Ausbildung ein hoher Bildungsabschluss erreicht werden kann", so Volker Rode, der auch Mitglied im Bundesvorstand der MIT ist.



