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Müller fordert Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung

Müller fordert Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Müller hat im Bundestag zu einem Gesetzentwurf über den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung geredet.

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Müller ist in der SPD-Bundestagsfraktion Fachberichterstatterin zu dem Thema und hatte im März in Gelnhausen eine Fachveranstaltung organisiert, um sich über die Situation der Hospizversorgung in der Region zu informieren.

„Wir brauchen einen umfassenden Ausbau der Palliativmedizin, der Palliativpflege und der hospizlichen Sterbebegleitung“, betonte Bettina Müller in ihrer Bundestagsrede. Jahrelang sei die Hospiz- und Palliativversorgung ein Stiefkind des Gesundheitssystems gewesen. Vor allem im ländlichen Raum fehle es noch immer an ausreichenden Angeboten. Der vorgelegte Gesetzesentwurf setze daher auf einem vielfältigen Mix aus verschiedenen Versorgungsangeboten. Neben Hausärzten in speziellen Programmen und Netzwerken werde die Versorgung von schwerkranken und sterbenden Menschen unter anderem durch den Ausbau von SAPV-Angeboten sowie neuen Regelungen für die Versorgung in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Hospizen verbessert.

Müller sprach sich im Bundestag auch für eine bessere Verzahnung der einzelnen Angebote aus: „Hier wird es ein Zusammenwirken von Hausärzten, SAPV-Teams, Fachärzten und Hospizdiensten geben müssen, um den Bedürfnissen der Schwerkranken gerecht zu werden.“ Konkurrenzdenken dürfe es nicht geben. „Wir brauchen nicht nur ein ‚Mehr‘ an Versorgung, wir brauchen auch die Vielfalt der Versorgungsformen“, so die Gesundheitsexpertin im Bundestag.

Die besten Strukturen würden jedoch nur dann etwas bewirken können, wenn sie den Betroffenen auch bekannt sind. Daher sehe der Gesetzentwurf vor, dass Versicherte künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung haben. Bettina Müller: „Die Krankenkassen sollen hierbei mit der Pflegeberatung, kommunalen Servicestellen oder schon vorhandenen Versorgungsnetzwerken zusammen arbeiten.“ Der Gesetzentwurf wird nach der Sommerpause im Gesundheitsausschuss beraten und voraussichtlich im November verabschiedet.

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