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Nicht die richtige Zeit für einen umlagefinanzierten ÖPNV

Nicht die richtige Zeit für einen umlagefinanzierten ÖPNV

Der Geschäftsführer der Kreisverkehrsgesellschaft (KVG), Volker Rahm, hatte bei einem Besuch von Kommunalpolitikern in der KVG-Geschäftsstelle in Hanau für die Idee eines fahrscheinlosen, umlagefinanzierten ÖPNV in Hanau und im Main-Kinzig-Kreis geworben.

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Dazu nimmt Uwe Ringel, Kreistagsabgeordneter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Vorsitzender des Verkehrsausschusses im Main-Kinzig-Kreis, Stellung: „Ein Nahverkehrsangebot, das jederzeit ohne Fahrschein genutzt werden kann und über eine Umlage von Allen finanziert wird, das klingt sympathisch. Die Idee eines umlagefinanzierten ÖPNV halten wir grundsätzlich für überlegenswert. Wie das Beispiel Tübingen zeigt, gibt es aber auch – insbesondere für einen Flächenkreis wie den Main-Kinzig-Kreis - viele Stolpersteine, die aus dem Weg geräumt werden müssten. Dazu gehört beispielsweise die Frage nach einer gerechten Finanzierung von Siedlungskerngebieten und Umland. Zu fragen wäre auch, inwieweit werden auch Pendler für die Finanzierung herangezogen, die aus anderen Landkreisen in den Main-Kinzig-Kreis kommen zum Arbeiten. Im Kern der Überlegungen müssen die Fragen stehen, wie kann ein umlagefinanzierter ÖPNV über Steuern oder Gebühren kostendeckend realisiert werden und wie kann dabei eine vernünftige Verteilung der Belastung auf die Bürger erfolgen. Dabei wird bereits die Komplexität der Fragestellung deutlich. Wie werden diese Lasten der Finanzierung für die Bürger gerecht verteilt: in Abhängigkeit vom Einkommen, der Entfernung zur nächsten Haltestelle, dem vor Ort vorhandenen ÖPNV-Angebot etc.? Bei Diskussionen zu diesem Thema wird oftmals die Grundsteuer B, also die Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung,  als Finanzierungsquelle in den Raum geworfen. Dieser Vorschlag macht aber auch schon deutlich, dass die Finanzierung des umlagefinanzierten ÖPNV eine weitere Belastung für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen würde. Gerade die Grundsteuer B muss entsprechend einer Anweisung des Landes in allen Kommunen, die keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können, auf zehn Prozent über dem Landesdurchschnitt angehoben werden. Andernfalls erfolgt keine Haushaltsgenehmigung.

Wir können daher zur Idee des umlagefinanzierten ÖPNV derzeit nur sagen: grundsätzlich überlegenswert, aber bitte nicht jetzt! In einer Zeit, in der die Kommunen durch den Kommunalen Finanzausgleich gebeutelt werden und ausgeglichene Haushalte bis 2019 erreichen müssen, die Bürger ohnehin große zusätzliche Lasten aufgebürdet bekommen – in einer Zeit, in der zudem der Bund keine klaren Signale zu den Regionalisierungsmitteln für den Öffentlichen Nahverkehr abgibt, können wir eine zusätzliche Finanzierung aus einer Umlage nicht unterstützen“, so das Fazit von Ringel.

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