Das Fahrzeug konnte durch die eingesetzten Streifen an der Halteradresse angetroffen werden. Dank der durch die Zeugen abgegebenen treffenden Personenbeschreibung konnte der Fahrzeughalter als Fahrzeugführer identifiziert werden.
Der Fahrzeughalter, welcher mit fast 2 Promille massiv alkoholisiert war und der zudem auch keine Fahrerlaubnis besitzt, musste sich in der Folge einer Blutentnahme unterziehen. Ihn erwarten jetzt Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis.



