Demnach wollte der Verursacher nach seinem Spaziergang im Wald mit seinem Pkw auf dem Waldweg wenden. Er schätzte die Entfernung zum geparkten Pkw gegenüber als zu gering ein und streifte diesen am Heck linksseitig.
Es entstand geringer Sachschaden am geparkten Fzg. in Form von Kratzer. Der Unfallverursacher konnte den geschädigten Fahrzeugführer nicht an der Unfallstelle ausfindig machen und blieb deshalb vor Ort. Hierzu telefonierte er mit seiner Versicherung und meldete den entstandenen Schaden. Im Anschluss setzte er hierzu noch die Polizei Alzenau in Kenntnis, welche den Verkehrsunfall aufnahm.


