Der bisher unbekannte Fahrer eines VW war beim Rückwärtsausparken gegen die hintere Stoßstange eines abgestellten Mazda gefahren. Trotz eines Schadens von 2.500 Euro fuhr der VW-Fahrer weiter.
Da das Kennzeichen des Flüchtigen bekannt ist, sollte der verantwortliche Fahrer zu ermitteln sein.



