Das vordere Kennzeichen war nicht an der Stoßstange angebracht. Auf Nachfrage gab er gegenüber den Beamten an, dass er es lieber auf dem Beifahrersitz liegen habe, um die Stoßstange nicht zur Befestigung anbohren zu müssen.
So viel Sorge beschert ihm nun ein Bußgeld und die Verpflichtung das Kennzeichen ordnungsgemäß an der Fahrzeugfront zu befestigen.


