Am Montag meldeten zwei Gastwirte verdächtige Anrufe, bei denen ihnen "neue Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz" zum Zwecke des Aushangs für einen fast dreistelligen Euro-Betrag angeboten wurden. Die Anrufer drohten bei Nichterwerb mit empfindlichen Geldstrafen durch das Ordnungsamt. Zum Hintergrund ist anzumerken, dass Wirte grundsätzlich verpflichtet sind, einen entsprechenden Aushang zu machen. Dabei geht es beispielsweise darum, unter welchen Voraussetzungen oder in welchem Zeitraum sich Jugendliche in einem Lokal aufhalten dürfen. Hierzu müssen allerdings nicht, wie es die betroffenen Wirte aus Gelnhausen schon richtig erkannten, über einen dubiosen Anrufer überteuerte Kopien bezogen werden. Zu den Anrufern konnten die Gastronomen keine näheren Angaben machen.
Gelnhausen: Neue Betrugsmasche zum Nachteil von Gastwirten
Die Polizei warnt Gaststättenbetreiber vor einer neuen Betrugsmasche.
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