Bei der Überprüfung des Wohnsitzlosen stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung und Ladendiebstahls vom Amtsgericht Mainz vorlag.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendermittlungsrichter wurde der Heranwachsende nach Mainz gebracht und im Anschluss an die richterliche Vorführung in eine Jugendstrafanstalt nach Schifferstadt gefahren.



