Da Hinweise auf einen zeitnahen Drogenkonsum vorlagen, wurde dem Beschuldigten ein freiwilliger Drogenurintest angeboten, der den Verdacht bestätigte. Der Fahrer musste sich daher eine Blutentnahme unterziehen.
Zudem war er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Seinen Weg durfte er nur noch zu Fuß fortsetzen.


