Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Volker Döpfer, betont, dass diese Kritik jeder rechtlichen Grundlage entbehre und offensichtlich auf Fehlannahmen beruhe.
Rechtsgrundlage der Wahlplakatierung
"Für das Aufstellen von Wahlplakaten im Stadtgebiet Bad Orb gilt ausschließlich die aktuell gültige Gestaltungssatzung für Werbeanlagen aus dem Jahr 2022. Diese Satzung regelt nicht nur die Zulässigkeit von Plakaten und Werbeanlagen, sondern auch, wer für welche Zwecke eine Sondergenehmigung benötigt und wer nicht. Im § 4 der Satzung wird ausdrücklich festgehalten, dass für Wahlplakate bei Bundes-, Landes- oder Kommunalwahlen sowie bei Abstimmungen und Bürgerbegehren weder eine Sondergenehmigung erforderlich ist, noch wird eine zahlenmäßige Begrenzung der Plakate erwähnt. Einzige Vorgaben sind, dass die Plakatierung frühestens sechs Wochen vor der Wahl beginnen darf und spätestens eine Woche nach der Wahl zu entfernen ist", so Döpfer.
Keine rechtliche Grundlage für eine Obergrenze
Es existiere keine Satzungsregelung, die eine Begrenzung der Wahlplakatierung auf eine bestimmte Anzahl vorsieht: "Die von der SPD behauptete Obergrenze von zehn Plakaten ist rechtlich nicht verankert und daher nicht bindend. Zudem ist nach einschlägiger Rechtsprechung, unter anderem des Hessischen Verwaltungsgericht, eine pauschale zahlenmäßige Begrenzung von Wahlplakaten unzulässig. Eine solche Begrenzung würde einen unverhältnismäßigen Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Chancengleichheit der Parteien und Wählergemeinschaften darstellen. Einschränkungen der Wahlwerbung bedürfen einer klaren gesetzlichen Grundlage, die im vorliegenden Fall nicht gegeben ist."
Herkunft der Zehnerbegrenzung und Kritik am Vorgehen der SPD
"Nach Rückfrage bei der Ordnungsbehörde der Stadt Bad Orb stellte sich jetzt heraus, dass die vermeintliche Begrenzung auf zehn Plakate offenbar nur auf eine alte mündliche Anweisung zurückgeht. Eine solche mündliche Verwaltungsvorgabe besitzt jedoch keinerlei rechtliche Bindungskraft. Sie kann keine Satzung ersetzen und damit das geltende Recht einschränken", kritisiert die FWG, dass die SPD Bad Orb, vertreten durch den ehemaligen Bürgermeister Roland Weiss, hier öffentliche Vorwürfe erhebe, ohne sich zuvor mit der geltenden Rechtslage vertraut gemacht zu haben. "So gab es auch schon bei den Kommunalwahlen 2016 und 2021 keine Obergrenze. Bedauerlich ist es, dass auch innerhalb der zuständigen Ordnungsbehörde Unsicherheiten bezüglich der tatsächlichen Rechtslage besteht", so die FWG weiter.
FWG für transparente und rechtssichere Regelungen
"Die Freie Wählergemeinschaft Bad Orb spricht sich ausdrücklich für eine klare, faire und rechtssichere Regelung der Wahlplakatierung bei zukünftigen Wahlen aus. Eine mögliche zahlenmäßige Obergrenze könnte nur im Konsens aller beteiligten Parteien und Wählergemeinschaften, transparent im Vorfeld der nächsten Kommunalwahlen und ausschließlich durch eine Änderung der Gestaltungssatzung eingeführt werden", heißt es abschließend in der Pressemitteilung.



Kommentare
In Hanau hat die SPD dafür die Wahlplakate 2 Tage zu früh aufgehängt Mimimimimi. Lächerlich. Wer die wählt, ...Sie wissen schon.
Anzahl und Aufstellungsort von politischen Wahlplakaten scheinen wirklich keiner klaren Reglung zu unterliegen. Wie erklärt es sich sonst das man an Kreuzungen und Einmündungen erhebliche Einschränkungen der Einsicht in den laufenden Verkehr erfahren darf.
Statt freie Sicht und Sicherheit ersehen zu können blickt man auf lächelnde Gesichter oder nichtssagende Parolen. Zum Beispiel auf den sinnigen Text einfachster Couleur "Mehr"!
Klare Regeln gibt es scheinbar nur am Rande und die besagen:
"Viel ist gut und noch mehr ist besser"!
Ansonsten ist nur zu erkennen das man wieder einmal mit sich selbst beschäftigt ist und seine Wichtigkeit in den Vordergrund stellen möchte.
Lasst den Worten (auch auf Plakaten) Taten folgen sollte man sich auf die Fahne (Plakate) schreiben.