Ostern ist nach Weihnachten das zweitwichtigste Fest für den Handel in Deutschland – und damit ein bedeutender Umsatzimpuls für den hessischen Handel, insbesondere im Lebensmittelbereich. Am Gründonnerstag müssen die Geschäfte in Hessen bereits um 20 Uhr für Kundinnen und Kunden schließen. Grund dafür ist eine gesetzliche Regelung in Hessen. „Dieses überholte Regelwerk ist weder für die Kundinnen und Kunden noch für die hessischen Händlerinnen und Händler nachvollziehbar. Die Sonderregelung gehört sich konsequent abgeschafft“, fordert Rohde den Gesetzgeber auf.
Und weiter: "40 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher planen entsprechende festtagsbezogene Einkäufe. Rund zwei Drittel der Befragten wollen Dekorationsartikeln (61,9 Prozent) kaufen. Auch Spielwaren (45,9 Prozent) sowie Blumen (44,7 Prozent) gehören zu den bevorzugten Geschenken zum Osterfest. Die bevölkerungsrepräsentative Umfrage wurde im Auftrag des Handelsverbandes vom IFH Köln durchgeführt. Befragt wurden 500 Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland."



