Diese Neuregelung ist das Ergebnis von verschärften Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgelegt hat. Die neuen BaFin-Vorschriften sind für sämtliche Kreditinstitute in Deutschland bindend. Alle Banken und Sparkassen sind künftig bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro verpflichtet, Informationen über die Herkunft des Geldes einzuholen. Ein aussagekräftiger Beleg kann ein Kontoauszug einer anderen Bank sein, aus dem eine entsprechende Barauszahlung hervorgeht. Auch ein Schenkungsvertrag, eine vom Nachlassgericht eröffnete Verfügung oder ein Beleg über einen Auto- oder Edelmetallverkauf genügen den Anforderungen.
Auch bei Einzahlungen an der Kasse gilt, dass ein fehlender Herkunftsnachweis nachträglich vorgelegt werden muss. Wird der Herkunftsnachweis in angemessener Frist nicht vorgelegt, können behördliche Maßnahmen eingeleitet werden.



