Drohender Engpass bei Krankenfahrten für AOK-Versicherte

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Die Ende September aufgenommenen Vergütungsverhandlungen für Liegend- und Tragestuhlkrankenfahrten in Hessen zwischen dem Fachverband Pkw-Verkehr Hessen e.V. und der
AOK Hessen haben kurz vor dem Jahreswechsel ein abruptes Ende erfahren. Der Vorsitzende des Fachverbandes, Heiko Hess, und der Verhandlungsführer, Rechtsanwalt Martin Vater aus Kassel, erklärten die Verhandlungen für gescheitert.



Hierzu Heiko Hess: „Wir hatten die Vergütungsverhandlungen aufgenommen, um nach Beendigung der bestehenden Verträge neue Verträge zu verhandeln, die hessenweit Arbeitsplätze und unternehmerische Existenzen sichern und die Liegend- und Tragestuhlfahrten für schwerstkranke Menschen in gewohntem Maße sicherstellen. Die ohnehin seit Jahren viel zu geringe Vergütung seitens der AOK Hessen hat die Notlage in der Pandemiezeit zusehend verschärft, daher ist es ein unabdingbarer Schritt gewesen, eine Anpassung der Vergütung auf ein auskömmliches Niveau für die gebeutelte hessische Krankenbeförderungsbranche einzufordern, um sie vor einer Insolvenz zu bewahren. Die hessischen Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hatten ihre Verantwortung getragen und die Vergütungen auf ein angemessenes Maß angehoben. "Leider hat die AOK Hessen dies nicht mitgetragen", sagt der Vorsitzende des Fachverbandes nach dem Scheitern der Verhandlungen.

Heiko Hess weiter: "Nach dem Scheitern der Verhandlungen über einen Rahmenvertrag trägt nun einzig und allein die AOK die Verantwortung, sollte eine Mobilitätsversorgung in Hessen im Bereich der Krankenbeförderung für Versicherte der AOK zusammenbrechen. Viele Firmen haben ihre Verträge kündigen müssen, um eine drohende wirtschaftliche Schieflage noch rechtzeitig abwenden zu können. Sie waren aufgrund des Kostendrucks nicht mehr in der Lage, zu diesen Niedrigpreisen der AOK weiterzufahren."

Insbesondere schwerstkranke Chemo-, Bestrahlungs- oder Dialysepatienten seien zwingend auf die Fahrdienste des Taxi- und Mietwagengewerbes angewiesen, um ihre lebenserhaltenden Behandlungen wahrnehmen zu können. ln Deutschland würden monatlich 1,92 Millionen Fahrten für Dialysepatienten benötigt, hinzu kämen circa 1,67 Millionen Menschen mit Krebserkrankungen, die aus Therapiezwecken in regelmäßigen Abständen befördert werden müssten. Auch seien täglich abertausende Liegend- und Tragestuhlbeförderungen in Hessen durch die Fahrdienste zu stationären Behandlungen sowie als Entlassungs- oder Verlegungsfahrten aus Kliniken durchzuführen. Dies sei grundsätzlich nicht durch Angehörige zu leisten, da die Patienten aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes liegend oder im Tragestuhl zu bef6rdern seien. Der qualifizierte Krankentransport sei hierf0r nicht zuständig und wäre aufgrund der Vielzahl an Beförderungen auch hoffnungslos überfordert.

Heiko Hess: „Die AOK in Hessen zahlt landesweit mit Abstand die schlechteste Vergütung an die Krankenbeförderungsbranche, unsere Mitgliedsfirmen leisten hingegen unter schwierigsten Umständen ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung dieses sehr wichtigen Teils der Gesundheitsversorgung. Daher haben sie auch ein Anrecht darauf, angemessen und fair vergütet zu werden. Noch heute werden Vergütungen von der AOK Hessen bezahlt, die noch vor 10 Jahren Bestand hatten. Hingegen steigen die Kosten Jahr für Jahr immens. So befindet sich die Inflationsrate auf dem höchsten Stand seit 29 Jahren, die Kraftstoffpreise explodieren aktuell und in 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn erneut von derzeit 9,60 Euro auf 12 Euro ansteigen. Und das sei auch gut so, denn auch wir möchten unser Fahrpersonal fair und anständig bezahlen, bevor es in andere Branchen abwandert, aber die Bezahlung der AOK lässt dies nicht zu. Folglich drohe ein massiver Fahrpersonalmangel. Wir haben ausschließlich eine angemessene Anpassung der Vergütung gefordert. Unsere Forderung lag auf einem Niveau, auf dem auch alle anderen Krankenkassen in Hessen unsere Dienstleistung vergüten. Aber das lehnte die AOK ab. Auch dass die AOK in den anderen Bundesländern f0r die gleiche Dienstleistung deutlich mehr für Krankenfahrten vergütet, hatte keine Relevanz bei den Verhandlungen."

Ohne eine Anpassung der Entgelte in Anlehnung an die Vergütungen der Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau drohe in Hessen nun der elementar wichtige Teil der Gesundheitsversorgung f0r AOK-Versicherte schlicht und ergreifend wegzubrechen, da die hessischen Branchenunternehmen aus reinen Existenzsorgen nicht umhinkommen würden, aufgrund der nicht auskömmlichen Vergütungen seitens der AOK die mittlerweile ruinösen Krankenfahrten für AOK-Versicherte ab dem 01.01.2022 einzustellen. Die systemrelevante Krankenbeförderung aufrecht zu erhalten, sei aber auch Aufgabe einer hessischen AOK. Mit Knebelungsverträgen werde dies künftig aber nur schwer oder gar nicht mehr möglich sein, weil die AOK Hessen in den vergangenen Jahren den Bogen ganz klar überspannt habe, so der Verband abschließend.

"Letztlich", so der enttäuschte Verhandlungsführer des Fachverbandes, Rechtsanwalt Martin Vater, "wurde seitens der AOK Hessen eine M6glichkeit verschenkt, eine perspektivische Partnerschaft mit den Beförderungsunternehmen zu gründen, die eine tragfähige Basis für die Zukunft hergestellt hätte. Offensichtlich stand für die hessische AOK alleine im Vordergrund, die Vergütungen nicht auf ein auskömmliches Maß anheben zu wollen, um Einsparungen für ihr Haus zu erzielen. Obwohl wir mit unserem letzten Angebot für den Abschluss eines Rahmenvertrages unter die unsererseits berechneten notwendigen Vergütungen gegangen sind, war die AOK Hessen nicht zum Vertragsschluss bereit."


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