Darauf weist die Agentur für Arbeit Hanau hin.
Auf der Internetseite http://www.pub.arbeitsamt.de/alt.html kann mit wenigen Arbeitsschritten der ALG I-Anspruch ausgerechnet werden. Es müssen lediglich das betreffende Jahr, das monatliche Bruttoarbeitsentgelt sowie die Steuerklasse eingetragen werden. Ein Download ist nicht erforderlich. Die Berechnung erfolgt online, ohne dass Daten zur Person abgefragt werden.
Weiterhin muss angegeben werden, ob Kinder mit Kindergeldanspruch zu berücksichtigen sind und ob im letzten Jahr überwiegend in den alten oder neuen Bundesländern gearbeitet wurde. Neben dem kalendertäglichen und monatlichen Arbeitslosengeld ist auch ersichtlich, wie sich der Leistungsbetrag errechnet.
Die Arbeitsagentur weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass das Ergebnis rechtlich nicht bindend ist.

