Es war seine vorerst letzte Fahrt, denn Beamte der Polizeistation Büdingen kontrollierten den Mann und stellten fest, dass er gar nicht im Besitz einer erforderlich Fahrerlaubnis ist.
Zudem hatte er an dem nicht zugelassenen Roller ein Kennzeichen angebracht, welches ursprünglich für ein ganz anderes Zweirad ausgegeben wurde. Kein Wunder, denn ordentlich zugelassen oder versichert hatte er den von ihm genutzten Roller nicht. Gegen 23.55 Uhr endete damit die Fahrt auf dem Zweirad für den 56-Jährigen, gegen den nun ermittelt wird.



