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Hessische Justiz gewinnt 58 neue Nachwuchskräfte

Der Richterwahlausschuss hat auf Vorschlag der Justizministerin in seiner gestrigen Sitzung 35 Neueinstellungen, davon 23 Frauen, sowie 23 Ernennungen auf Lebenszeit, davon 17 Frauen, beschlossen.

Justizministerin und Ausschussvorsitzende Eva Kühne-Hörmann erklärte dazu: „Ich gratuliere den Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen und freue mich, dass wir mit ihnen qualifizierte und motivierte Nachwuchskräfte für die Justiz gewonnen haben. Es ist wichtig, dass wir trotz der Pandemie unser Justizaufbauprogramm konsequent fortsetzen und den jungen Absolventinnen und Absolventen einen sicheren, spannenden und vielseitigen Arbeitsplatz bieten. Zudem wurden 23 Bewerberinnen und Bewerber auf Lebenszeit oder als Richterin beziehungsweise Richter kraft Auftrags ernannt. Mit großer Freude sehe ich, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Hessen mit jungen, motivierten und exzellenten Juristinnen und Juristen verstärkt werden können.“

Mit der Durchführung des Richterwahlausschusses setzt Hessen konsequent seine Linie bei der Nachwuchsgewinnung für die Justiz fort. Die Förderung junger Juristinnen und Juristen hatte und hat für die Justizministerin während der Corona-Pandemie einen besonders hohen Stellenwert. „In Hessen wurden durchgängig die Prüfungen zum 1. und 2. Staatsexamen abgenommen, Referendarinnen und Referendare als auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter eingestellt. Die Ausbildung der Referendare wurde durch eine ‚Technologieoffensive‘ unterstützt. Alle Referendarinnen und Referendaren in Hessen wurden mit gesicherten Dienstlaptops und dienstlichen Mailadressen ausgestattet. Dies ermöglicht ihnen eine datenschutzkonforme und sichere Kommunikation mit ihren Ausbilderinnen und Ausbildern“, so Eva Kühne-Hörmann.

Hessen zählt bundesweit zu den attraktivsten Ausbildungsorten für Juristinnen und Juristen, denn das Bundesland hat viel zu bieten: Referendarinnen und Referendare werden verbeamtet und profitieren dadurch von einer landesweit kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs mit dem Landesticket. Zudem gibt es attraktive Nebentätigkeitsmöglichkeiten in der freien Wirtschaft, insbesondere im Raum Frankfurt, ohne – wie dies in anderen Bundesländern teilweise der Fall ist – Abführungspflichten, Hinzuverdienstgrenzen oder Anrechnungsregelungen auf die Referendarvergütung.

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