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Staatliche Schlösser und Gärten schließen Häuser ab 29. März

Staatliche Schlösser und Gärten schließen Häuser ab 29. März

Ab dem 29. März schließen Schloss Bad Homburg (inkl. Weißem Turm), Schloss Erbach, Kloster Lorsch mit dem Freilichtlabor Lauresham wieder ihre Türen für Besucher:innen.

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Führungen gibt es auch in den Außenbereichen keine. Gemäß der aktuellen Verordnung der Hessischen Landesregierung wird die Schließung vorläufig bis 18. April andauern. Somit werden auch die Öffnungspläne für die anderen Museen und Schlösser der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen (SG) nicht weiterverfolgt.

Geöffnet bleibt die Burgruine Münzenberg unter den seit 13. März geltenden Einschränkungen. Die Kaiserpfalz Gelnhausen ist frei zugänglich und kann eingeschränkt gegen eine Spende besichtigt werden. Burgruine Altweilnau ist ab Gründonnerstag, 1. April, täglich zwischen 8 und 20 Uhr kostenlos zugänglich. Allerdings bleibt der Bergfried geschlossen. Ab Ostersonntag, 4. April, ist immer an Sonntagen die Burgruine Felsberg von 13 bis 17 Uhr geöffnet. Über Öffnungszeiten und Besuchsauflagen informiert die Homepage der Hessischen Schlösserverwaltung: www.schloesser-hessen.de

Die historischen Gärten und Parks sowie die frei zugänglichen Ruinen bleiben offen.

Foto-Quelle: Dr. Susanne Király

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