Schutz der Pressefreiheit im Strafgesetzbuch

Hessen
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Die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister fand pandemiebedingt erneut als Videokonferenz statt.



Ausgerichtet vom nordrhein-westfälischen Justizministerium hätte die Konferenz ursprünglich in Königswinter stattfinden sollen. Im Vordergrund der umfangreichen Tagesordnung standen zahlreiche Themen, vor allem aus dem Straf- und Zivilrecht. Auch Hessen ist mit mehreren Initiativen beteiligt. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) ging auch auf die Bedeutung einer Justizministerkonferenz ein: „Der regelmäßige fruchtbare Austausch der Justizministerinnen und Justizminister der Länder und der Bundesjustizministerin ist sehr wichtig. Hier werden die Grundlagen des Rechts der Zukunft gelegt. Auch diese Konferenz wird dazu beitragen, dass die Justiz zukünftig noch besser aufgestellt sein wird.“

Hessen setzt sich unter anderem für den Schutz der Pressefreiheit im Strafgesetzbuch ein. „Journalistinnen und Journalisten sind immer häufiger massiven Beeinträchtigungen bei der Arbeit ausgesetzt. Gerade im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie kam es in letzter Zeit vermehrt zu Übergriffen. Die Pressefeindlichkeit einer breiten Allianz aus Verschwörungsgläubigen, Reichsbürgern, Neonazis und Esoterikern stellt eine große Gefahr für die Medienschaffenden dar. Da die Pressefreiheit einer der Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung ist, sehe ich den Staat in der Pflicht. Der Staat muss die Pressefreiheit schützen und Gefahren entgegenwirken, die einem freien und ungehinderten Presse- und Medienschaffen drohen. Es besteht legislativer Nachholbedarf, denn die Pressefreiheit findet derzeit keinen expliziten Schutz im Strafgesetzbuch“, erläuterte Hessens Justizministerin den Beschlussvorschlag.

„Besonders wichtig ist, dass der strafrechtliche Schutz von Frauen verbessert wird. Vor allem jüngere Frauen zwischen 18 und 24 Jahren müssen im Netz Stalking, sexuelle Belästigung und körperliche Drohungen erdulden. Es gibt bisher kaum Zahlen, wie viele Frauen davon weltweit betroffen sind. Nicht zufällig haben die Attacken gegen Frauen im Netz eine eigene Form der Demütigung hervorgebracht: die ‚Rachepornos‘, sprich das Veröffentlichen intimer Fotos oder privater Sexvideos im Internet, meist durch Ex-Liebhaber oder Ex-Freunde. Der derzeitige Strafrahmen für die Verbreitung von Rachepornos ist mit einer Höchststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe für die Täter viel zu niedrig. Wegen der erheblichen Folgen für die häufig weiblichen Opfer fordere ich eine deutliche Anhebung des Strafrahmens“, so Kühne-Hörmann.

Hessen setzt sich zudem für die Rechte von Fluggästen ein, indem Hessen den Bund auffordert, die Voraussetzungen für den Einsatz digitaler Systeme bei der Bearbeitung von Klagen nach der Fluggastrechteverordnung zu prüfen. Eva Kühne-Hörmann erläuterte den Hintergrund: „Gerade kurz vor der Urlaubszeit ist dies ein wichtiges Thema. Wenn Flüge verspätet sind oder gar ausfallen, haben Bürgerinnen und Bürger häufig Anspruch auf eine Entschädigung. Zukünftig sollen die Fluggäste schneller zu ihrem Recht kommen, indem digitale Systeme Richterinnen und Richter bei der Bearbeitung der vielen Klage unterstützen.“

Schließlich setzt sich Hessen als Mitantragsteller dafür ein, dass das Verbreiten von Hassbotschaften und anderen strafrechtlichen Inhalten in geschlossenen Benutzergruppen strafbar wird. „Es ist bekannt, dass sich viele Täter im Internet in geschlossenen Gruppen durch die Verbreitung von Hassrede radikalisieren. Bislang ist es häufig nicht strafbar, wenn dies außerhalb der Öffentlichkeit, beispielsweise in einer privaten Chatgruppe stattfand. Der Bund muss hier dringend entsprechende Regelungen auf den Weg bringen“, so die Justizministerin abschließend.

Weitere zentrale Themen werden am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz durch Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, den Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach, und durch die Justizsenatorin Hamburgs, Anna Gallina, vorgestellt.


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