Delta-Variante verlangt Aufmerksamkeit

Hessen
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Mit Blick auf die Urlaubszeit bekräftigt Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) den Appell, dass die positive Gesamtentwicklung weiterhin und unbedingt der Unterstützung aller bedarf.



Durch die Einhaltung der AHA +L Regeln, der Reisebestimmungen und durch einen möglichst vollständigen Impfschutz! Nachlässigkeit wäre hier mit Leichtsinn gleichzusetzen. „Wir alle haben siebzehn mehr als anstrengende Monate hinter uns, mit allem, was uns Corona abverlangt hat. Die in den letzten Wochen positive Entwicklung dürfen wir nicht aufs Spiel setzen“, so Gesundheitsminister Kai Klose.

Die Angaben des RKI zu den Virusvarianten weisen deutlich sinkende Fallzahlen aus. Gleichzeitig steigt der Anteil der Delta-Variante: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/DESH/Bericht_VOC_2021-06-16.pdf?__blob=publicationFile (S. 15). Dieser Trend würde der stärkeren Übertragbarkeit entsprechen, die der Variante zugeschrieben wird. Das Hessische Gesundheitsministerium beobachtet die Entwicklung insbesondere mit Blick auf die Situation der stationären Versorgung.

„Wir wissen, dass wir absehbar mit weiteren neuen Coronavirus-Varianten rechnen müssen“, stellt Klose fest. Dies allein ist noch kein Grund zur Sorge, so der Gesundheitsminister weiter, vielmehr ist wichtig, verantwortungsbewusst zu handeln. Im Gegensatz zum vergangenen Jahr ist das Wissen um das Virus und seine Bekämpfung mit jedem Monat gewachsen. „Heute wissen wir, wie wir alle dazu beitragen können, die Pandemie nicht erneut aufflammen zu lassen: Wir haben Tests und vor allem wirkungsvolle Schutzimpfungen. Deshalb sollten wir verantwortungsbewusst und umsichtig in die Sommerzeit gehen und nicht leichtsinnig werden“, fasst Kai Klose zusammen. „Die Pandemie ist nicht vorbei und niemand von uns möchte den Herbst 2020 wiederholen.“

Sequenzierung wichtiges Instrument
Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist, den Eintrag von Virusvarianten mit potenziell pandemieverschärfenden Eigenschaften möglichst stark einzudämmen, solche Virusvarianten in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und ihre Ausbreitung durch konsequente Nachverfolgung und Quarantäne einzudämmen. Inzwischen werden positive PCR-Befunde in zahlreichen Laboren routinemäßig mit variantenspezifischen PCR-Tests weiter analysiert. Die Gesundheitsämter können bei einer entsprechenden epidemiologischen Fragestellung die weitergehende Ganzgenomsequenzierung beauftragen. Die Labore können bei den aktuellen Inzidenzwerten bis zu zehn Prozent ihrer positiven PCR-Proben einer Ganzgenomsequenzierung zuführen.

Aktuelle Reisebestimmungen und Einreisequarantäne
Am Mittwoch, 16. Juni 2021, haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister darauf verständigt, dass die Reiseregeln zunächst bis Ende September 2021 weiter gelten sollten. Festgehalten wird an der Anmeldepflicht (digitale Einreiseanmeldung) und an der generellen Testpflicht für Flugreisende vor dem Abflug. Genesenen- oder Impfnachweis sind als Nachweis ebenfalls ausreichend, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt. Zum Schutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland und um Eintrag und schnelle Verbreitung der neuen Virusvarianten zu begrenzen, gibt es neben den geltenden Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregeln auch eine Beschränkung der Beförderung von Einreisenden aus den als Virusvariantengebieten eingestuften Staaten. Welche Länder als Virusvariantengebiet eingestuft sind, veröffentlicht das Robert Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gilt eine Quarantäne von 14 Tagen ohne Möglichkeit zur Freitestung. Wer aus Risikogebieten zurückkehrt, muss zehn Tage in Quarantäne, außer man weist aktiv eine Negativtestung nach. Wer aus Hochinzidenzgebieten einreist, muss zehn Tage in Quarantäne, frühestens fünf Tage nach der Einreise ist eine Freitestung möglich. Grundsätzlich müssen Reiserückkehrende direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Unterbringung am Zielort – und sich absondern.

Häusliche Quarantäne
Haushaltsangehörige positiv getesteter Personen müssen in Quarantäne, wenn sie nicht vollständig geimpft sind oder in den letzten 180 Tagen bereits eine durch PCR-Testung nachgewiesene Infektion durchgemacht haben. Über die Quarantäne weiterer Kontaktpersonen entscheidet das zuständige Gesundheitsamt.


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