Zwei Wölfe im Werra-Meißner-Kreis fotografiert

Hessen
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Die Bilder, die ein Landwirt am 7. September 2021 im Werra-Meißner-Kreis aufgenommen hat, wurden nun durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) verifiziert.



Bei den zwei abgebildeten Tieren handelt es sich um Wölfe. Welche Individuen es sind, welchen Geschlechts die beiden sind und ob sie sich verpaart haben, lässt sich anhand des Fotomaterials jedoch nicht bestimmen.

Die Fotoserie und eine kurze Videosequenz wurden durch den Mitarbeiter eines landwirtschaftlichen Betriebs in der Gemeinde Waldkappel aufgenommen, als dieser am späten Abend mit seinem Schlepper den Acker bearbeitete. Die Aufnahmen wurden dem Wolfszentrum Hessen (WZH) zur Verifizierung vorgelegt: Dass es sich bei den fotografierten Tieren um Wölfe handelt, konnte kurzfristig bestätigt werden. Die Frage, ob es sich um bisher unbekannte Tiere handelt oder ob eines der beiden Tiere bereits (genetisch) bekannt ist, kann allein auf Grundlage der Bilder aber nicht geklärt werden. Zwar zählt die Region zum Territorium der sogenannten Stölzinger Wölfin (GW1409f), diese Fähe wurde aber im Jahr 2021 bisher noch nicht genetisch nachgewiesen. In der Regel lässt sich von einem Foto oder Film nicht auf ein bestimmtes Individuum schließen. Auch eine Paarbildung kann anhand der Aufnahmen nicht bestätigt werden: Zum einen reicht die Bildqualität nicht aus, um das Geschlecht zu bestimmen. Zum anderen fehlt bisher ein DNA-Nachweis: In der betreffenden Region wurde aktuell noch kein männlicher Wolf genetisch bestätigt.

Hintergrund zur Paarbildung

Die Anerkennung einer Verpaarung von Wölfen ist an strenge Monitoringstandards gebunden: Entweder müssen beide Individuen (Fähe und Rüde) über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten durch DNA-Proben in derselben Region nachgewiesen worden sein. Oder es existiert ein eindeutiger und bestätigter Foto- oder Filmbeleg, auf dem Rüde und Fähe parallel mit Urin markieren.

Erläuterung zum Zeitverzug

Die bundeseinheitlichen Standards im Wolfsmonitoring erfordern zusätzlich, dass bei jedem in Deutschland fotografierten Wolf der Standort mittels einer Tagaufnahme verifiziert werden muss. Dies konnte wegen Urlaubs des zuständigen Wolfsberaters in diesem Fall erst mit Verzögerung erfolgen.


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