Al-Wazir wies darauf hin, dass Hessen 1,9 Prozent der Landesfläche für Windräder reserviert und damit mit annähernd 2 Prozent als einziges Bundesland neben Schleswig-Holstein die Vorgabe des Bundes bereits erfüllt hat: „Wir haben aber auch die nötigen Verwaltungsvorschriften erlassen, damit die Genehmigungsbehörden einen klugen Ausgleich zwischen dem Ziel einer sicheren Energieversorgung und dem Schutz von Mensch und Natur treffen können. Für Siedlungsgebiete gilt ein Mindestabstand von 1.000 Metern und Schwerpunktvorkommen windenergiesensibler Arten sind für Vorranggebiete tabu. Viel von dem, was die neue Bundesregierung sich vorgenommen hat, haben wir in Hessen bereits umgesetzt.“
Wie der Minister erläuterte, tragen Wind, Sonne und andere erneuerbare Energiearten bereits mehr als die Hälfte zur hessischen Stromerzeugung bei. 2020 erreichten sie einen Anteil von 56 Prozent der Bruttoproduktion: „Das ist eine Verdoppelung seit Ende 2012. Wir erzeugen Strom immer nachhaltiger, umwelt- und klimafreundlicher. Das ist eine Voraussetzung für die Transformation unserer Wirtschaft in eine Produktionsweise, in der wir unseren Wohlstand erarbeiten werden, ohne die natürlichen Ressourcen unseres Planeten zu überlasten.“
Für dringend hält Al-Wazir die vom Bund versprochenen rechtlichen Klarstellungen, um das große öffentliche Interesse am Ausbau der Windkraft zu unterstreichen. Ebenso bedürfe es einer Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.
Ende 2020 waren in Hessen 1.143 Windkraftanlagen in Betrieb. Im vergangenen Jahr kamen nach vorläufigen Zahlen 18 hinzu; 45 neue Anlagen wurden genehmigt, 67 beantragt.
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