Damit wurden 14,8 Prozent aller Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle entlohnt. Im April 2024 hatten noch 479 000 Jobs (15,3 Prozent) unterhalb der damaligen Niedriglohnschwelle von 13,79 Euro brutto pro Stunde gelegen. Deutschlandweit lagen im April 2025 rund 6,3 Millionen Jobs und damit 15,7 Prozent aller abhängigen Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der Niedriglohnschwelle.
Deutlich mehr Frauen als Männer in Niedriglohn-Jobs
Die Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der Niedriglohnschwelle waren im April 2025 ungleich auf Frauen (268 000 Jobs) und Männer (204 000 Jobs) verteilt. In der Gruppe der Frauen wurden 17,6 Prozent, in der Gruppe der Männer 12,2 Prozent aller Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle entlohnt. Im April 2024 war der Unterschied zwischen Frauen und Männern deutlich geringer gewesen: Bei den Frauen hatte es 255 000 Jobs im Niedriglohnsektor gegeben, was einem Anteil von 17,2 Prozent entsprach. Bei den Männern war es mit 223 000 Jobs ein Anteil von 13,6 Prozent gewesen. Deutschlandweit fiel der Unterschied zwischen Frauen und Männern im April 2025 geringer aus als in Hessen: In der Gruppe der Frauen wurden 18,3 Prozent (rund 3,55 Millionen Jobs), in der Gruppe der Männer 13,2 Prozent (rund 2,75 Millionen Jobs) aller abhängigen Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der Niedriglohnschwelle entlohnt.
Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden gesunken
Genauso wie der Anteil der Jobs mit Niedriglohn reduzierte sich auch der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden – die sogenannte Lohnspreizung – in Hessen von April 2024 auf April 2025: Die Besserverdienenden – definiert als das Zehntel aller Beschäftigten, das die höchsten Bruttostundenverdienste aufweist – verdienten im April 2025 pro Stunde 43,51 Euro oder mehr. Demgegenüber erhielten die Geringverdienenden – das Zehntel aller Beschäftigten mit den niedrigsten Bruttostundenverdiensten – pro Stunde maximal 13,56 Euro. Dadurch ergibt sich ein Lohnverhältnis von 3,21. Dieser Wert ist ein Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit und besagt, dass der Lohn von Besserverdienenden im April 2025 in Hessen mindestens 3,21-mal so hoch ausfiel wie der von Geringverdienenden. Im April 2024 hatte dieser Wert noch 3,27 betragen. Für Deutschland lag die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden im April 2025 bei einem Wert von 2,95.
Der mittlere Bruttostundenverdienst, der von gleich vielen Beschäftigten über- wie unterschritten wird, belief sich im April 2025 in Hessen auf 22,61 Euro. Das errechnete Lohnverhältnis der Besserverdienenden zu dieser Mitte der Lohnskala blieb von 2024 auf 2025 nahezu konstant: Es lag in Hessen im April 2025 bei 1,92 und hatte ein Jahr zuvor bei 1,94 gelegen. Das Verhältnis des mittleren Verdiensts zum Schwellenwert der Geringverdienenden blieb von April 2024 auf April 2025 mit einem Wert von 1,67 ebenfalls nahezu unverändert (2024: 1,68).



