Grund dafür war ein Zusammentreffen von Fehlern im Arbeitsablauf der zuständigen Dienstleister. Betroffen sind rund 2.000 Personen. Inzwischen wurden Bankrückrufe veranlasst. Sie verpflichten die Empfängerbanken, den Zahlungsempfänger innerhalb von zehn Geschäftstagen über den Rückruf der Überweisung zu informieren. Die betroffenen AFBG-Bezieherinnen und -bezieher sind laut Sozialgesetzbuch zur Rückzahlung verpflichtet.
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur hat zusammen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen und mit den Dienstleistern die Abläufe unmittelbar überprüft und zusätzliche Sicherungsmechanismen vereinbart.



