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Grundsteuerschraube im Vogelsbergkreis weiter angezogen

Grundsteuerschraube im Vogelsbergkreis weiter angezogen

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen steigt die Belastung aus der Grundsteuer B im Vogelsbergkreis vielerorts deutlich.

CID

So erhöhten gleich acht der 19 Kreiskommunen ihre Hebesätze, zum Teil erheblich. Auch bei der Gewerbesteuer erhöhten vier Städte und Gemeinden die Hebesätze.

Hintergrund dürfte die fortwährend angespannte Haushaltslage sein. 2026 können 13 der 19 Kreiskommunen keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Mit Wartenberg kann eine Gemeinde das geplante Defizit im Jahresabschluss sogar nicht durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgleichen. „Die Kommunen stehen weiter mit dem Rücken zur Wand. Insbesondere die gestiegenen Kosten für Kinderbetreuung und Soziales strapazieren die Haushalte vor Ort. Die Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich steigen nur leicht und nicht so wie versprochen. Außerdem entlasten die Zuweisungen aus den Sonderschulden des Bundes bei Investitionen, nicht jedoch bei laufenden Ausgaben. Die finanzielle Schieflage der Kommunen hält nun schon einige Jahre an und mittlerweile sind vielerorts die Rücklagen aufgebraucht. Daher sehen wir häufig massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund. Bund und Länder seinen gefordert, jetzt endlich auf der Ausgabeseite abzuspecken. Aber auch die Kommunen seien aufgerufen, Prioritäten zu setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen zu hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alles selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Bei der Grundsteuer B haben acht Kommunen ihre Hebesätze erhöht, die deutlichsten Steigerungen gab es in Kirtorf (+613 Prozentpunkte) und Feldatal (+320). Damit liegen beide mit nun 1.080 bzw. 580 Prozent auch an der Spitze im Vogelsbergkreis. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Den niedrigsten Hebesatz hat die Stadt Herbstein mit 300 Punkten. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 435 Prozent liegt der Vogelsbergkreis 72 Punkte über dem Durchschnitt des Vorjahres, aber noch deutlich unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden im Jahr 2025 (499 Prozent).

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt Hessen auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei zeigen sich im Vogelsbergkreis ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Kirtorf mit knapp 547 Euro pro Kopf im Schnitt am meisten tragen – 309 Euro mehr als noch im Vorjahr –, gefolgt von Feldatal (358 Euro, +198). Die niedrigste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Herbstein (170 Euro) und Schwalmtal (171 Euro). Der Mittelwert aller Vogelsbergkommunen liegt bei 245 Euro, 38 Euro mehr als noch 2025.

Auch bei den Hebesätzen der Grundsteuer A haben die Kommunen an der Steuerschraube gedreht. Fünf Kommunen haben ihre Hebesätze erhöht, die größten Steigerungen gab es auch hier in Kirtorf (+426) und Feldatal (+320). Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Hier rufen nun Kirtorf mit 1.080 Prozent und Schlitz mit 589 Prozent die höchsten Hebesätze auf, während Wartenberg die Land- und Forstwirte mit 245 Prozent am wenigsten belastet, gefolgt von Freiensteinau mit 258 Prozent. Im Durchschnitt rufen die Kreiskommunen nun einen Hebesatz von 420 Prozent auf, das sind 54 Punkte mehr als noch im Vorjahr, und mehr als der hessische Durchschnitt des Jahres 2025 (410 Prozent).

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand zu rechnen, demgegenüber nur ein geringer Ertrag stehen dürfte. Aktuell ist die neue Belastung jedoch in keiner Kommune des Vogelsbergkreises ein Thema.

Bei der Gewerbesteuer haben vier Kreiskommunen ihre Hebesätze gegenüber 2025 gesteigert, die deutlichste Erhöhung gab es auch hier in Kirtorf (+75). Damit liegt die Stadt auch bei der Gewerbesteuer mit nun 475 Prozent auf dem unrühmlichen Spitzenplatz im Vogelsbergkreis. Die niedrigste Belastung trifft die Gewerbetreibenden in Antrifttal, Grebenau, Grebenhain und Wartenberg (jeweils 380 Prozent). Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen nun bei 408 Prozent (+6) und damit über dem hessischen Vorjahresdurchschnitt von 400 Prozent.

Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen.  Im Vogelsbergkreis ist die Verpackungssteuer jedoch in keiner Stadt oder Gemeinde in der Diskussion. Auch bei dieser sogenannten Bagatellsteuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber.  So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die betroffenen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise verzichtet 2026 mit Alsfeld eine weitere Kommune komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit verlangen im Vogelsbergkreis noch neun Städte und Gemeinden einmalige Beiträge, wiederkehrende Beiträge werden nirgendwo angewendet.

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