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HBV begrüßt Anpassungen am Gesetzentwurf „Grünes Band Hessen“

Der Hessische Bauernverband (HBV) hat sich in einer ausführlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf der hessischen Landesregierung zum „Grünen Band Hessen“ geäußert.

Der Verband sieht die geplanten Änderungen, die ein besseres Miteinander von Landwirtschaft und Naturschutz ermöglichen sollen, positiv. Die Anpassungen sind ein wichtiger Schritt, um die Interessen beider Seiten in Einklang zu bringen und die Akzeptanz des Grünen Bandes bei den Bewirtschaftern vor Ort zu sichern.

Landwirtschaft und Naturschutz gemeinsam denken

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung die Erfahrungen der vergangenen Jahre aufgreift und Änderungen im Sinne eines fairen Ausgleichs zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Erinnerungskultur setzt“, sagt Stefan Schneider, Vizepräsident des Hessischen Bauernverbandes und Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Fulda-Hünfeld. „Es ist ein wichtiges Signal, dass die Interessen der Bewirtschafter stärker berücksichtigt werden.“

Der HBV weist darauf hin, dass landwirtschaftliche Flächen bis an die ehemalige innerdeutsche Grenze bewirtschaftet wurden und dies auch künftig möglich bleiben muss. „Geschichte darf Zukunft nicht verhindern“, so Schneider weiter. „Die Nutzung der Flächen für die Nahrungsmittelproduktion muss auch im Grünen Band ausdrücklich erlaubt sein und ist mit einer respektvollen Erinnerungskultur vereinbar.“

Klare Erwartungen an die Gesetzgebung

Der HBV fordert, dass die Gebietskulisse des Grünen Bandes ausschließlich für die im Gesetz vorgesehenen Regelungen gilt und nicht später für andere Vorschriften oder zusätzliche Einschränkungen genutzt wird. Zudem muss sichergestellt sein, dass Maßnahmen im Grünen Band allein über den Vertragsnaturschutz und ohne zusätzliches Ordnungsrecht erfolgen.

Auch beim naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht sieht der Verband Handlungsbedarf. Ein gesetzlicher Verzicht würde staatliche Eingriffe in den Bodenmarkt verhindern und die Struktur der bäuerlichen Familienbetriebe schützen.

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