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Hessen erleichtert Direktvermarktung von Frischgeflügel

Hessen stärkt die Direktvermarktung von Frischgeflügel. Die hessischen Erzeuger können künftig Frischgeflügelprodukte direkt an Endverbraucher verkaufen, auch wenn die Verarbeitung durch externe Dienstleister erfolgt.

Bislang war das nicht erlaubt. Zu diesen verarbeiteten Produkten zählen etwa Geflügelwiener, Hühnersuppe im Glas oder Geflügelbolognese im Glas. Das Hessische Landwirtschaftsministerium kommt mit der Entscheidung den Wünschen der Branche entgegen, für die Betriebe ist diese eine deutliche Verbesserung.

Die Zahl kleiner Geflügeldirektvermarkter hat durch die Einführung von Mobilställen in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen. Gleichzeitig besteht ein großer Mangel an geeigneten Schlacht- und Vermarktungsoptionen für dieses Geflügel. Große Schlachthöfe sind zum einen weit entfernt und nehmen zum anderen zum Schlachten bestimmte Legehennen in geringen Stückzahlen regelmäßig nicht an. Direktvermarkter schlachten daher selbst, haben aber zunehmend Schwierigkeiten, frisch geschlachtete, ganze Suppenhühner oder ganze Bruderhähne direkt an den Endkunden zu verkaufen. Deshalb hilft es Direktvermarktern, wenn sie externe Dienstleister für die Zerlegung und Verarbeitung nutzen dürfen und dann verarbeitete Geflügelprodukte vermarkten können. Es trägt auch zu mehr Tierwohl bei, da dem Geflügel ein langer Autobahntransport erspart bleibt.

 

 

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