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„Kommunaler Schutzschirm“ findet positive Resonanz

„Kommunaler Schutzschirm“ findet positive Resonanz

Die große Resonanz bei den hessischen Landkreisen sowie den Städten und Gemeinden zeige, dass die Hessische Landesregierung mit dem Projekt „Kommunaler Schutzschirm“ die richtigen Antworten auf die drängenden Finanz-Probleme in den Kommunen gebe, und somit,wie kein anderes Bundesland, die Handlungsfähigkeit der hessischen Städte, Gemeinden und Kreise stärke, erklärte der CDU-Landtagsabgeordnete und Kreisbeigeordnete Hugo Klein (Freigericht).

Harth & Schneider

Insgesamt stehen nach Angaben des Abgeordneten für die Entschuldung der Kommunen, die sich für das Modell des „Kommunalen Schutzschirmes“ entscheiden, 3,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Hessische Landesregierung leiste damit einen tatkräftigen Beitrag zur Zukunftssicherung der Kommunen, sagte Hugo Klein, mit Blick auf die stetig steigende Anzahl der mit dem Land abgeschlossenen Konsolidierungsvereinbarungen, zu denen auch der Main-Kinzig-Kreis gehöre, nachdem der Kreistag am 21. Dezember 2012 einen erfreulich klaren Mehrheitsbeschluß gefasst habe. Aus seinem Landtags-Wahlkreis werde demnächst auch die Stadt Langenselbold dem Landesprojekt „Kommunaler Schutzschirm“ zustimmen.

Die breite Zustimmung zum „Kommunalen Schutzschirm“ hänge letztlich mit dem Angebot zusammen, das den Kommunen unterbreitet worden sei. „Im Vergleich zu anderen Bundesländern übernehme Hessen beispielsweise die gesamte Tilgung des Schuldenfonds (2,8 Milliarden Euro) und garantiere eine deutliche Zinsvergünstigung (400 Millionen Euro). Mit einer Entschuldungsquote von 46 Prozent für die Städte und Gemeinden und 34 Prozent für die Landkreise sei der hessische Schutzschirm damit bundesweit einmalig, so Klein. Eine weitere Stärke sieht der CDU-Abgeordnete darin, dass die Umsetzung und Ausgestaltung des Entschuldungsfonds in enger politischer und fachlicher Abstimmung mit den kommu-nalen Spitzenverbänden erfolgt sei.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern beruhe der „hessische Schutzschirm“ auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Keine Kommune werde gezwungen. Desweiteren werden die Kommunen nicht nach Schema-F über einen Kamm geschoren, sondern stattdessen individuelle Konsolidierungsverträge vereinbart Damit werde verantwortungsbewusst Rücksicht auf die jeweilige Situation vor Ort genommen, wobei sich die Kommunen verpflichten, in einem individuell festzulegenden Zeitraum ihre Neuverschuldung auf null zurückzufahren, erklärte Klein abschließend.

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