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Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietung

Der Bundesrat hat eine Gesetzesinitiative zum verbesserten Schutz von Mieterinnen und Mietern beschlossen.

Ziel ist es, bestehende Schlupflöcher bei möblierten Wohnungen und der Kurzzeitvermietung in angespannten Wohnungsmärkten zu schließen.

Künftig soll gesetzlich geregelt werden, wie hoch ein Möblierungszuschlag sein darf und wie er auszuweisen ist. Vermieterinnen und Vermieter müssen Nettokaltmiete und Möblierungszuschlag dann getrennt angeben, damit die Mietpreisbremse nicht über Zuschläge umgangen wird und die Miethöhe besser überprüft werden kann. „Wer eine Wohnung mietet, soll sich darauf verlassen können, dass der Preis nachvollziehbar ist“, betonte Hessens Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori (SPD). „Ein Sofa und ein Schrank dürfen nicht zu versteckten Aufschlägen auf die Kaltmiete führen.“

Zugleich werden die Regeln zur Vermietung zum „vorübergehenden Gebrauch“ präzisiert, um Umgehungen von Mieterschutzvorschriften zu erschweren. Gerade in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt, wie es sie in Hessen ebenfalls gibt, soll die Neuregelung dazu beitragen, Mieterinnen und Mieter besser vor überhöhten Mieten zu schützen. „Mit dem heutigen Beschluss ist ein wichtiger Schritt getan, um Mieterinnen und Mieter besser vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen und die Mietpreisbremse in der Praxis wirksam zu halten. Jetzt ist der Bundestag am Zug“, sagte Kaweh Mansoori.

 

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