"Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
- zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
- eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
So geschehen im Laufe des Samstags in der Schillerstraße in Obertshausen im Bereich der einstelligen Hausnummern. Ein unbekannter Verkehrsteilnehmer streifte das Führerhaus des geparkten Lastkraftwagens und verursachte im Frontbereich einen Schaden von geschätzt 2.500 Euro. Ohne sich zu kümmern, hatte sich der Verursacher davongemacht. Die Verkehrsunfallflucht wurde am Nachmittag, gegen 15.45 Uhr, festgestellt und der Polizei gemeldet. Um strafprozessuale Maßnahmen einleiten zu können, bedarf es jedoch zunächst der Ermittlung der verursachenden Person. Die Polizei bittet daher Zeugen, die die Unfallflucht beobachtet haben, sich unter der Rufnummer 06104 6908-0 zu melden.


