Eine Zivilstreife stellte am Freitagabend, gegen 22.50 Uhr, auf der Autobahn 661 im Bereich Frankfurt-Preungesheim einen Audi Q 5 fest, der mit leicht überhöhter Geschwindigkeit und mit Fahrunsicherheiten auffiel. Der Wagenlenker wurde daraufhin im Bereich der Straßen August-Bebel-Ring / Willemerstraße einer Kontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung des 23-Jährigen kam heraus, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Zudem habe er den Q5 unter dem Einfluss von Rauschmitteln (THC und Kokain) geführt; so lautete das Ergebnis eines Vortests.
In einer mitgeführten Bauchtasche fanden die Beamten rund 160 Gramm Haschisch und eine geringe Menge Kokain; die Rauschmittel wurden sichergestellt. Gegen den Fahrzeugführer wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet. Da es sich bei dem genutzten Auto offenbar um ein Mietfahrzeug handelte und die Eigentumsverhältnisse vor Ort nicht gänzlich geklärt werden konnten, wurde der Audi vorerst sichergestellt.
Am Samstagabend stellten die Verkehrsspezialisten gegen 21.30 Uhr zudem einen VW Golf auf der Bundesstraße 45 in Fahrtrichtung Dieburg fest. In Höhe des Tannenmühlkreisels (Überfahrt über die Autobahn 3), sei der Golf in den dortigen Geschwindigkeitstrichter eingefahren, ohne sich an die angezeigte Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometer zu halten. Die gesamte Fahrt, das Auto war durchgehend mit rund 130 Stundenkilometern unterwegs, wurde mit der im Zivilfahrzeug verbauten Videotechnik aufgezeichnet. Der Wagen wurde kurz darauf von der Bundesstraße 45 geleitet und einer Kontrolle zugeführt. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten dann noch zwei Kinder im Alter von vier und sieben Jahren auf der Rückbank fest, die ohne jegliche Sicherung (ohne Gurt und ohne Kindersitz) transportiert wurden. Die Weiterfahrt für den 23-jährigen Golf-Fahrer war daher zunächst beendet. Erst nachdem entsprechende Kindersitze zur Sicherung der Kinder durch Bekannte an die Kontrollörtlichkeit gebracht worden waren, konnte die Fahrt fortgesetzt werden. Auf den Fahrzeugführer kommen nun Bußgeld und zwei Punkte im Fahreignungsregister zu.
Gegen 23.30 Uhr stellte die Zivilstreife außerdem zwei Motorräder auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Mühlheim am Main fest. Bei einem der Motorräder erschien das Abgasgeräusch sehr laut. Bevor eine Kontrolle an besagter Örtlichkeit erfolgen konnte, verließen die beiden Motorräder sowie ein Fahrzeug offenbar gemeinsam den Parkplatz und fuhren über die Mühlheimer Straße in Richtung Offenbach. In Höhe einer Tankstelle (330er-Hausnummern) nutzten die beiden Motorräder den rechten Fahrstreifen und sollen dem auf dem linken Fahrstreifen befindlichen Hyundai-Lenker ein Handzeichen gegeben haben.
Anschließend hätten die drei Fahrzeuge stark beschleunigt. Durch die im Zivilfahrzeug verbaute Technik wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 108 Stundenkilometern dokumentiert. Da sich die Fahrzeuge anschließend trennten, wurde eines der Bikes mit Zuhilfenahme uniformierter Streifen angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Im Rahmen dieser Kontrolle stellten die Ordnungshüter fest, dass die verbaute Zubehörabgasanlage offensichtlich verändert worden war; der sogenannte "DB-Killer" war nicht verbaut. Aufgrund dessen stellten die Polizeibeamten die Yamaha sicher. Das Zweirad wird nun einem Gutachter vorgeführt werden. Auf den 21-jährigen Yamaha-Fahrer kommt ein Bußgeld wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts sowie der technischen Veränderung am Motorrad zu. Zudem wird mindestens ein Punkt in Flensburg fällig.
Zeugen, die Hinweise auf die anderen beiden Fahrzeuge geben können, melden sich bitte unter der Rufnummer 069 8098-5100 auf der Wache des Polizeireviers in Offenbach.


