Den Männern mit Bezügen in die islamistische Szene wird vorgeworfen, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat gemäß § 89 a des Strafgesetzbuches vorbereitet zu haben. Weitreichende Ermittlungen der beteiligten Strafverfolgungsbehörden mit bundeslandübergreifenden Bezügen, insbesondere nach Nordrhein-Westfalen, konkretisierten den Verdacht der Ausreise der beiden Beschuldigten nach Syrien, um sich dort mutmaßlich ausbilden zu lassen und an Kampfhandlungen im Ausland teilzunehmen.
Die Ausreise konnte durch intensive polizeiliche Maßnahmen unter Einbeziehung von Spezialeinsatzkräften erfolgreich verhindert werden. Bei Durchsuchungen der Wohnungen in Kassel und im Landkreis Kassel wurden u. a. eine Armbrust ohne Bolzen, zahlreiche Flyer und Broschüren mit Bezug zur Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS), Bargeld, sowie diverse Mobiltelefone und Datenträger aufgefunden, die nun im Detail ausgewertet werden.
Neben Kräften des HLKA und des Polizeipräsidiums Nordhessen waren auch Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei, des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz sowie des Polizeipräsidiums Frankfurt a. M. im Einsatz.
Eine konkrete Gefährdung für die Bevölkerung bestand zu keinem Zeitpunkt. Die weiteren Ermittlungen dauern an.



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