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Terrorverdacht: Zwei Männer aus Nordhessen festgenommen

Terrorverdacht: Zwei Männer aus Nordhessen festgenommen

In einem umfangreichen Ermittlungsverfahren des HLKA mit Beteiligung des Polizeipräsidiums Nordhessen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wurden gestern zwei Männer an den Flughäfen Hannover und Stuttgart festgenommen. Die beiden deutschen Staatsangehörigen im Alter von 27 und 18 Jahren wurden dem Haftrichter in Frankfurt am Main vorgeführt und befinden sich nun in Untersuchungshaft.

Den Männern mit Bezügen in die islamistische Szene wird vorgeworfen, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat gemäß § 89 a des Strafgesetzbuches vorbereitet zu haben. Weitreichende Ermittlungen der beteiligten Strafverfolgungsbehörden mit bundeslandübergreifenden Bezügen, insbesondere nach Nordrhein-Westfalen, konkretisierten den Verdacht der Ausreise der beiden Beschuldigten nach Syrien, um sich dort mutmaßlich ausbilden zu lassen und an Kampfhandlungen im Ausland teilzunehmen.

Die Ausreise konnte durch intensive polizeiliche Maßnahmen unter Einbeziehung von Spezialeinsatzkräften erfolgreich verhindert werden. Bei Durchsuchungen der Wohnungen in Kassel und im Landkreis Kassel wurden u. a. eine Armbrust ohne Bolzen, zahlreiche Flyer und Broschüren mit Bezug zur Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS), Bargeld, sowie diverse Mobiltelefone und Datenträger aufgefunden, die nun im Detail ausgewertet werden.

Neben Kräften des HLKA und des Polizeipräsidiums Nordhessen waren auch Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei, des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz sowie des Polizeipräsidiums Frankfurt a. M. im Einsatz.

Eine konkrete Gefährdung für die Bevölkerung bestand zu keinem Zeitpunkt. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Kommentare

2
Proximo
3 monate vor
Zitat:
Die beiden deutschen Staatsangehörigen im Alter von 27 und 18 Jahren wurden dem Haftrichter in Frankfurt am Main vorgeführt und befinden sich nun in Untersuchungshaft.

Den Männern mit Bezügen in die islamistische Szene wird vorgeworfen, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat gemäß § 89 a des Strafgesetzbuches vorbereitet zu haben.
Ein Beispiel neutraler journalistischer Berichterstattung. Vielen Dank!
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