Bei der zweiten Masche werden Bürger unter Verweis auf einen (gefälschten) Be-schlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main schriftlich aufgefordert, Daten preiszugeben und eine "Abwicklungsgebühr" zu zahlen, um gesicherte Vermö-genswerte zurückgezahlt zu bekommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl die oben angeführten Anrufe als auch die oben angeführten Schreiben weder mit der Staatsanwaltschaft noch mit dem Amtsgericht Frankfurt am Main im Zusammenhang stehen. Die Anrufe sind fingiert und der vermeintliche Beschlagnah-mebeschluss ist gefälscht. Bürgern, die entsprechende Anrufe und/oder Schreiben erhalten, wird dringend emp-fohlen, weder Kontakt zu den Urhebern aufzunehmen noch irgendwelche Zahlungen zu leisten, sondern sich unverzüglich an die nächste Polizeidienststelle zu wenden und Strafanzeige zu erstatten.



