Herz-Kreislauf-Erkrankungen insgesamt häufigster Behandlungsgrund
Häufigster Grund für einen vollstationären Krankenhausaufenthalt waren mit 188 400 Fällen Herz-Kreislauf-Erkrankungen (15 Prozent), gefolgt von Krankheiten des Verdauungssystems mit 127 400 Fällen (10 Prozent) sowie Verletzungen und Vergiftungen jeglicher Art mit 125 300 Fällen (10 Prozent).
Eine Erkrankung des Herz-Kreislauf-Systems führte durchschnittlich zu einem Krankenhausaufenthalt von 7,3 Tagen. Krankheiten des Verdauungssystems führten im Durchschnitt zu einer Verweildauer von 5,2 Tagen, Verletzungen oder Vergiftungen zu einem Aufenthalt von 7,3 Tagen.
Die längste Zeit im Krankenhaus verbrachten mit durchschnittlich 24,6 Tagen Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer Diagnose von Psychischen und Verhaltensstörungen behandelt wurden. Dies betraf im Berichtszeitraum 74 100 Personen (6 Prozent aller Fälle).
Jüngere meist wegen Infektionen oder psychischer Krankheiten in Behandlung
Während die unter 30-Jährigen mit 228 100 Patientinnen und Patienten rund 18 Prozent aller Behandlungsfälle ausmachten, waren sie bei einigen Diagnosegruppen überproportional stark vertreten: Bei den infektiösen oder parasitären Krankheiten machten sie 26 Prozent aller Patientinnen und Patienten aus, bei den Psychischen und Verhaltensstörungen lag ihr Anteil bei 28 Prozent. Demgegenüber waren lediglich 2 Prozent der Patientinnen und Patienten mit einer Erkrankung des Herz-Kreislauf-Systems und 3 Prozent mit einer Krebserkrankung jünger als 30 Jahre.
Patientinnen und Patienten im Alter ab 60 Jahren hatten am gesamten Patientenaufkommen einen Anteil von 54 Prozent. Sie machten dabei 82 Prozent aller Fälle von Herz-Kreislauf-Erkrankungen aus. Ebenso war diese Altersgruppe bei den Krebserkrankungen mit einem Anteil von 74 Prozent deutlich stärker vertreten als andere Altersgruppen.




Kommentare
Kostenübernahme der Krankenkassen, fehlendes Personal in den Krankenhäusern, oder Anwendung diverser Parameter bei einer Bilanz wie dieser Umstand, das immer weniger Menschen eine ausreichende medizinische Behandlung erhalten.
Einer weiteren Zukunftsprognose unterzogen, könnte sich dieser Zustand in Zukunft soweit entwickeln, das je nach Feststellung durch Fachpersonal, das an gewisse Vorgaben gebunden ist, dahingehend eine Behandlung minimiert oder gar einstellt.
Gut dass jetzt das Gesetz geändert wurde, wenn auch noch nicht optimal. Der Staat zieht sich sich Jahren immer mehr aus Daseinsvorsorge zurück. In allen Bereichen, nicht nur in der Medizin.