TPL_VORSPRUNG_SKIP_NAV
Keiler Bier

Zwei Millionen Euro für Gaststättenförderung im ländlichen Raum

Zwei Millionen Euro für Gaststättenförderung im ländlichen Raum

Ab 1. Juni können Gaststättenbetriebe in Hessens ländlichen Räumen Förderanträge für notwendige Investitionen stellen, teilte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz (Grüne) mit. „Restaurants, Kneipen und Cafés sind ein wichtiger Bestandteil jedes Dorflebens. Deswegen unterstützen wir sie dabei, sich für die Zukunft zu rüsten“, so die für die ländliche Entwicklung zuständige Ministerin. Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro: von der Gastraumrenovierung über den Bau einer neuen Außenterrasse oder der Modernisierung der Küche bis zur Anschaffung eines neuen Transporters oder Kassensystems.

VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG

Die Förderquote beträgt 45 Prozent bei einer Höchstfördersumme in Höhe von 200.000 Euro.

Sonderprogramm gut nachgefragt

Das Sonderprogramm der Landesregierung zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum wurde im Herbst 2021 mit dreijähriger Laufzeit eingeführt. Bisher haben vier Förderaufrufe stattgefunden.  Seitdem konnten bisher insgesamt 186 Anträge mit einer Zuschusssumme von 7,4 Mio. Euro bewilligt werden, was mit einer Gesamtinvestition in Höhe von über 18 Mio. Euro im ländlichen Raum einhergeht, denn „natürlich kommt zu jeder Bewilligung, die bis zu 45 Prozent der Investitionskosten bezuschusst, noch die Eigenmittel der Betriebe hinzu, sodass das Programm auch eine erhebliche Stärkung des regionalen Handwerks und der regionalen Wirtschaft zur Folge hat“, erklärte Hinz.

Der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gastronomieverbandes (DEHOGA) in Hessen, Oliver Kasties, weist auf die großen Herausforderungen für gastgewerbliche Immobilien hin: „Wenn diese durch Förderprogramme begünstigt werden, kommt das auch potentiellen Nachfolgern und Nachfolgerinnen zugute“, so Kasties. Das Förderprogramm trage dazu bei, „insbesondere, Gastronomiebetriebe abseits der urbanen Räume bei dringend erforderlichen Investitionen zu unterstützen, damit die vorhandenen Angebote aktuelle Anforderungen an Aufenthaltsqualität sowie Serviceangebot erfüllen können“, so Kasties weiter.

Antragstellungen sind bis zum 12.07.2023 auf der Internetseite der WIBank möglich: WIBank.

Artikel teilen: Teilen Tweeten Teilen
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de

Kommentare

0
Marc Schaller
3 jahre vor
Gaststättenförderung bedeutet auch immer Alkoholkonsumförderung. Da Alkohol eine Droge ist und die Anzahl der Konsumenten immer mehr zunimmt, beteiligt sich der Staat wissentlich an der Verbreitung einer Droge, verantwortet Alkoholkranke und belastet damit sein eigenes Gesundheitssystem. Eine kranke Welt. Für viele Menschen ist ein Leben ganz ohne alkoholhaltige Getränke wie Bier, Wein, Schnaps, Liköre, Brände usw. undenkbar und nicht zu ertragen. Man bedenke auch, und jede Mutter, jeder Vater, darf sich das fragen, wie viele Schwangerschaften überhaupt erst unter dem Einfluss von Alkohol zustande kommen, wie viele Kinder es ohne Alkohol gar nicht geben würde. Haben Sie Ihr Kind etwa nüchtern gezeugt???
Gefällt mir Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Kommentar melden
Zeig dein Herz und spendiere der Redaktion einen Kaffee! Jede Unterstützung hilft uns, weiterhin unabhängig aus der Region zu berichten.
☕ Kaffee spendieren
Interkulturelle Wochen im Main-Kinzig-Kreis